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Räum- und Streupflichten

Wie muss ich räumen?

Der Schnee ist am Gehwegrand oder außerhalb von Treppen so anzuhäufen, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Der Schnee vom eigenen Grundstück oder vom Gehweg darf nicht einfach auf die Fahrbahn geräumt werden. Dabei müssen Sie Fußgängerübergänge, Radwege, Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel sowie Flächen für Abfallbehälter und Sperrmüll am Abfuhrtag in dem erforderlichen Umfang freihalten.

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SRH

Winterdienst in Hamburg: Wie muss ich räumen?

Tausalz ist verboten
Um Boden, Wasser und Vegetation zu schützen, ist der Einsatz von Tausalz und tausalzhaltigen Mitteln auf Gehwegen verboten. Umweltverträgliche Streumittel sind feinkörniger Kies, Sand, Splitt oder Blähton.

Entfernen Sie Eisbildungen auf dem Gehweg, soweit sich diese durch Streuen den genannten Streustoffen nicht ausreichend abstumpfen lassen.

Denken Sie bitte daran, dass Sie Straßenrinnen und Gullys spätestens bei Eintritt von Tauwetter von Schnee und Eis frei machen, damit das Schmelzwasser ablaufen kann.

Beseitigung von Streugut
Bei längeren schnee- und eisfreien Wetterperioden oder zum Ende des Winters müssen Sie das Streugut beseitigen. Wenn Sie von der gebührenfinanzierten Gehwegreinigung profitieren, übernimmt die Stadtreinigung diese Arbeit.

Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Die Räum- und Streupflichten sind im Hamburgischen Wegegesetz (HWG) festgelegt, einen Auszug aus dem Gesetz finden Sie unten als Download.


Die Winterdienst-Hotline erreichen Sie unter: 040 2576-1313


Download

Auszug aus dem Hamburgischen Wegegesetz

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