Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Die Räum- und Streupflichten sind im Hamburgischen Wegegesetz (HWG) festgelegt, einen Auszug aus dem Gesetz finden Sie unten als Download.
Mindestens 1 Meter breit räumen
Räumen und streuen Sie bitte alle erforderlichen Strecken auf dem öffentlichen Gehweg im Bereich Ihres Grundstücks. Sorgen Sie bitte dafür, dass der freigehaltene Streifen so breit ist, dass zwei zu Fuß Gehende einander passieren können. Die erforderliche Breite beträgt mindestens einen Meter.
Eckgrundstücke
Als Anliegerinnen und Anlieger eines Eckgrundstücks müssen Sie den Gehweg bis an den Fahrbahnrand der einmündenden oder kreuzenden Straße räumen und streuen.
Wege mit Grünstreifen
Verläuft ein Grünstreifen auf dem öffentlichen Weg vor Ihrem Grundstück, entbindet Sie das nicht von Ihrer Winterdienstpflicht. Diese Räum- und Streupflicht besteht nur dann nicht, wenn es sich bei dem Grünstreifen um eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage handelt.
Durchgangswege
Auch von zu Fuß Gehenden genutzte öffentliche Wege ohne Fahrbahn sind Gehwege im Sinne des HWG und müssen von den Anliegerinnen und Anliegern geräumt und gestreut werden. Die Beschaffenheit des Gehwegs (Sandweg, Pflaster oder Asphaltierung) ist dabei nicht von Bedeutung.
Fußgängerüberwege
Befindet sich vor Ihrem Grundstück eine Lichtsignalanlage (Ampel) oder ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen), sind Sie verpflichtet, dort bis an den Fahrbahnrand zu räumen und zu streuen.
Böschungen und Trennwände
Wenn Ihr Grundstück durch eine Böschung, einen Graben oder Ähnliches vom Gehweg getrennt ist, entbindet das Sie nicht von Ihrer Winterdienstpflicht. Gleiches gilt auch für Trenn- und Lärmschutzwände.
Verkehrsberuhigte Bereiche
In verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) und so genannten Wohnwegen ist von den Anliegerinnen und Anliegern auf jeder Seite des Weges außerhalb der für den ruhenden Verkehr bestimmten Flächen (Parkplätze) in erforderlicher Breite zu räumen und zu streuen.
Fußgängerzonen
In Fußgängerzonen kann es aufgrund höheren Fußgängeraufkommens notwendig sein, diese bis zur gesamten Breite vom Schnee und Eis zu befreien. Ist die gesamte Breite nicht erforderlich, sind ausreichend Querungen herzustellen.
Treppen
Treppen sind in voller Breite zu räumen und zu streuen.
Die Winterdienst-Hotline erreichen Sie unter 040 2576-1313.