Am 1. Januar 2023 ist die neue Förderperiode für die gemeinsame europäische Agrarpolitik (GAP) gestartet. Die GAP wird aus Mitteln des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Nationale Grundlage für die Gestaltung und Durchführung der der GAP-Förderprogramme der Bundesländer ist der von der europäischen Kommission Ende November genehmigte nationale GAP-Strategieplan. Hamburg lässt die GAP-Förderung nunmehr von Niedersachsen administrieren und bildet mit Niedersachsen und Bremen eine Förderregion mit einem gemeinsamen abgestimmten Förderkonzept. Das Förderkonzept „KLARA 2023-2027“ steht für „Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen“ und umfasst eine große Bandbreite von neuen und etablierten Förderinstrumenten.
Durch die Kooperation mit Niedersachen nimmt Hamburg wieder am ELER teil, wodurch zusätzliche Fördermittel von mehr als 25 Millionen Euro für die Agrarwirtschaft und den Küstenschutz akquiriert werden. Außerdem kann dadurch die bereits enge und erfolgreiche Zusammenarbeit insbesondere im Gebiet des Alten Landes zwischen den drei Bundesländern künftig gestärkt werden. Die Themen biologische Vielfalt, Umwelt und Klima erhalten einen deutlich höheren Stellenwert als bisher. Auf Interventionen mit diesen Zielsetzungen werden mehr als die Hälfte der vorhandenen ELER-Mittel für die Agrarwirtschaft entfallen. Weitere Mittel stehen für die Unterstützung von Transformationsprozessen in der Landwirtschaft hin zu nachhaltigerem Wirtschaften durch Investitions-, Beratungs-, Kooperations- und Tierwohlmaßnahmen sowie die Innovationsförderung EIP-Agri zur Verfügung.
In Hamburg werden folgende ELER-Fördermaßnahmen über das Land Niedersachsen angeboten: Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM), Sommerweidehaltung, Gewässerschutzberatung, Agrarinvestitionsförderung (AFP), Mehrgefahrenversicherung, Einzelbetriebliche Beratung, Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-Agri), Küstenschutz, LEADER.
Darüber hinaus werden aus Mitteln des EGFL ebenfalls über das Land Niedersachsen weiterhin die bewährten Direktzahlungen sowie Maßnahmen im Bereich der Imkereiförderung und das sog. Schulprogramm finanziert.
Ergänzend dazu behält Hamburg folgende Landesfördermaßnahmen bei: Diversifizierung, Umstellungsberatung Ökolandbau, Berufsbildungsmaßnahmen über die LWK Hamburg, Vertragsnaturschutz, Absatzförderung, Forschungsförderung. Neu ab 2024 werden außerdem angeboten: Erschwernisausgleich Pflanzenschutz und Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf. Für diese Maßnahmen finden Sie alle relevanten Informationen ebenfalls auf dieser Seite.