Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Themen Agrarwirtschaft

Agrarförderung

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
  • You are reading the original text
Logoleiste: Logo KLARA 2023-2027; Logo "Kofinanziert von der Europäischen Union"
KLARA; Europäische Union

Am 1. Januar 2023 ist die neue Förderperiode für die gemeinsame europäische Agrarpolitik (GAP) gestartet. Die GAP wird aus Mitteln des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Nationale Grundlage für die Gestaltung und Durchführung der der GAP-Förderprogramme der Bundesländer ist der von der europäischen Kommission Ende November genehmigte nationale GAP-Strategieplan. Hamburg lässt die GAP-Förderung nunmehr von Niedersachsen administrieren und bildet mit Niedersachsen und Bremen eine Förderregion mit einem gemeinsamen abgestimmten Förderkonzept.  Das Förderkonzept „KLARA 2023-2027“ steht für „Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen“ und umfasst eine große Bandbreite von neuen und etablierten Förderinstrumenten.

Durch die Kooperation mit Niedersachen nimmt Hamburg wieder am ELER teil, wodurch zusätzliche Fördermittel von mehr als 25 Millionen Euro für die Agrarwirtschaft und den Küstenschutz akquiriert werden. Außerdem kann dadurch die bereits enge und erfolgreiche Zusammenarbeit insbesondere im Gebiet des Alten Landes zwischen den drei Bundesländern künftig gestärkt werden. Die Themen biologische Vielfalt, Umwelt und Klima erhalten einen deutlich höheren Stellenwert als bisher. Auf Interventionen mit diesen Zielsetzungen werden mehr als die Hälfte der vorhandenen ELER-Mittel für die Agrarwirtschaft entfallen. Weitere Mittel stehen für die Unterstützung von Transformationsprozessen in der Landwirtschaft hin zu nachhaltigerem Wirtschaften durch Investitions-, Beratungs-, Kooperations- und Tierwohlmaßnahmen sowie die Innovationsförderung EIP-Agri zur Verfügung.

In Hamburg werden folgende ELER-Fördermaßnahmen über das Land Niedersachsen angeboten: Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM), Sommerweidehaltung, Gewässerschutzberatung, Agrarinvestitionsförderung (AFP), Mehrgefahrenversicherung, Einzelbetriebliche Beratung, Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-Agri), Küstenschutz, LEADER.

Darüber hinaus werden aus Mitteln des EGFL ebenfalls über das Land Niedersachsen weiterhin die bewährten Direktzahlungen sowie Maßnahmen im Bereich der Imkereiförderung und das sog. Schulprogramm finanziert.

Ergänzend dazu behält Hamburg folgende Landesfördermaßnahmen bei: Diversifizierung, Umstellungsberatung Ökolandbau, Berufsbildungsmaßnahmen über die LWK Hamburg, Vertragsnaturschutz, Absatzförderung, Forschungsförderung. Neu ab 2024 werden außerdem angeboten: Erschwernisausgleich Pflanzenschutz und Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf. Für diese Maßnahmen finden Sie alle relevanten Informationen ebenfalls auf dieser Seite.

Themen

Die Antragstellung für neue AUKM-Verpflichtungen und der übrigen ELER-Fördermaßnahmen erfolgt in Niedersachsen.

Einen umfassenden Überblick über das Förderangebot in Niedersachsen bietet die KLARA-Homepage

Dort finden Sie auch weiterführende Links zu den Bewilligungsstellen und Rechtsgrundlagen.

Für alle Fragen rund um Ihren Antrag wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner:innen bei der Bewilligungsstelle in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Niederlassung Uelzen.

Achtung: Die EU-Registriernummer wird seit 2022 für alle Hamburger Antragsteller:innen von Niedersachsen vergeben. Alle Hamburger Antragsteller:innen erhalten eine EU-Registriernummer der Form 039*. Das Formular und die notwendigen Unterlagen (u. a. Dokument zum Nachweis der Identität) schicken Sie bitte an die Bewilligungsstelle in Uelzen. Die Kontaktdaten finden Sie in dem nachfolgenden Dokument zu den Kontakten. Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrags finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Der Hamburger Stammdatenbogen enthält Ihre Adress- und Bankdaten und muss jährlich von allen Antragstellern ausgefüllt und abgegeben werden, die Förderungen im Rahmen eines Hamburger Landesprogrammes beantragen. Bitte tragen Sie nur die Daten ein, die sich im Vergleich zu dem letzten hier vorgelegten Stammdatenbogen geändert haben.

Stammdatenbogen_HH_2024.pdf

Für einige wenige Landesprogramme der AUKM kann 2024 letztmalig ein Zahlungsantrag für bereits laufenden Verpflichtungen gestellt werden. Betroffene Betriebe erhalten die erforderlichen Antragsunterlagen direkt von der Behörde. Sie müssen sich dafür nicht bei der Behörde melden.

An dieser Stelle finden Sie das Antragsformular für Neubewilligungen der neuen Landesfördermaßnahme Diversifizierung ab 2023.

Diversifizierung_Neuantrag_Antragsformular_Ausfüllvariante.pdf

Das Hamburger Rechnungsblatt enthält die einzelnen Kostenpositionen einer Maßnahme und muss zusammen mit dem Zahlungsantrag bzw. / und dem Verwendungsnachweis für die Landesfördermaßnahme Diversifizierung abgegeben werden.

Rechnungsblatt

Hamburg gewährt ab 2024 eine Zuwendung für den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in z. B. Naturschutzgebieten. Eine Ausgleichzahlung wird für Acker- und Dauerkulturflächen, die produktiv genutzt werden, gewährt. Förderanträge sind jährlich bis spätestens zum 30.09. für Verpflichtungszeiträume ab dem Folgejahr bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einzureichen.

PSM_Neuantrag_Antragsformular_2025.pdf

Hamburg gewährt ab 2024 eine Zuwendung für Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf z. B. für Wolfsabweisende Schutzzäune oder Herdenschutzhunde. Förderanträge können laufend bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft eingereicht werden.

Planen Sie eine Maßnahme? Dann stellen Sie bitte nicht sofort einen Antrag sondern richten sich bitte zunächst an folgendes Postfach und hinterlassen bitte unbedingt Ihre eigenen Kontaktdaten (am besten Telefonnummer und E-Mail-Adresse):
wolfsberatung@bukea.hamburg.de

Unsere Wolfsbetreuerinnen und Wolfsbetreuer werden dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen und klären, ob die von Ihnen geplante Maßnahme gefördert werden kann und welche Schritte als nächstes zu unternehmen sind.

Herdenschutz_Neuantrag_Antragsformular (PDF)
Herdenschutz_Merkblatt (PDF)

Herdenschutz Tagebuch (PDF)
Herdenschutz Tagebuch (XLSX)

Hamburg gewährt Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen im Hamburger Imkereiwesen. Gefördert werden können die Beschaffung von Ausrüstungsgütern für die Verarbeitung und Vermarktung von Honig, Informationsveranstaltungen und Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, die Teilnahme am Kontrollverfahren gemäß Verordnung (EU) Nr. 2018/848, Imkerpatenschaften sowie die Neueinrichtung von Bienenständen aus Landesmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg.

Im Folgenden finden Sie die Richtlinie sowie alle notwendigen Antragsformulare.

Antrag Ausrüstung Imkerei (PDF)
Antrag Imkerpatenschaft (PDF)
Antrag Neueinrichtung von Bienenständen (PDF)
Antrag Öffentlichkeitsarbeit (PDF)
Antrag Teilnahme am Kontrollverfahren – Öko-Verordnung (PDF)
KMU-Selbsterklärung (PDF)
Amtlicher Anzeiger – Richtlinie im Hamburger Imkereiwesen (PDF)
Richtlinie Hamburger Imkereiwesen (PDF)

Des weiteren können EU-kofinanzierte Zuwendungen über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragt werden: Förderung der Bienenhaltung.

Seit dem Schuljahr 2023/24 können Anträge für Förderungen aus dem Schulprogramm analog zu den sog. Direktzahlungen nur noch in Niedersachsen gestellt werden.

Interessierte Lieferanten können sich wegen einer Registrierung für das neue Programm bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen melden:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Geschäftsbereich Förderung
Wunstorfer Landstr. 9
30453 Hannover

Herr Frank Bonse
EU-Schulprogramm@lwk-niedersachsen.de
Tel.: 0511 36 65 11 77
Fax: 0511 36 65 15 58

Sollten Sie grundsätzliche Fragen zum EU-Schulprogramm haben, können Sie diese Fragen auch an den für das Programm zuständigen Ansprechpartner in Hamburg richten:

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI)
Felix-Dahn-Straße 3
20357 Hamburg

Herr Wolfgang Marx
wolfgang.marx@bsb.hamburg.de
Tel.: 040 428 842 813

Ihre Fragen und Anliegen

Ansprechpartner Niedersachsen (Bitte hier klicken)

Fragen, die Ihre Förderanträge im Land Niedersachsen betreffen, richten Sie bitte direkt an Ihre Bewilligungsstelle in Uelzen. Die Ansprechpartnerinnen und -partner erreichen Sie über den Link in der Überschrift. Sollten Sie Fragen oder ein Anliegen haben bzgl. Ihrer Antragstellung einer der laufenden oder neuen Hamburger Landesfördermaßnahmen, können Sie sich wie gewohnt an die Landwirtschaftskammer Hamburg und die Sachbearbeiterinnen in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wenden. Die Ansprechpartnerinnen finden in den nachstehenden Infoboxen.

Kontakt

Frau Dr. Bühler

Ansprechpartnerin Landwirtschaftskammer Hamburg

Landwirtschaftskammer Hamburg

Kontakt

Christin Andrzejewski

Ansprechpartnerin Förderung Imkerei

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Kontakt

Carmen Peper

Ansprechpartnerin Landesförderprogramme Hamburg (ohne ELER)

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Kontakt

Bianka Ritschel

Ansprechpartnerin Landesförderprogramme Hamburg (ohne ELER)

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft