Die Bootsangelkarte ist die Erlaubnis zum Angeln vom Boot im Geltungsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes. Nicht inbegriffen sind die Alster, ihre Kanäle und Fleete. Für diesen Bereich wird eine gesonderte Bootsangelkarte erteilt.
Die Oberste Fischereibehörde erteilt nun neben der Bootsangelkarte für den Hamburger Hafen und die Bille auch die Bootsangelkarte für Dove- und Goseelbe oberhalb der Tatenberger Schleuse im Hamburger Angelzentrum oder über ein E-Mailverfahren. Für die Erteilung im Hamburger Angelzentrum erkundigen Sie sich bitte vorab über einen freien Termin. Die Beantragung per E-Mail ist jederzeit möglich – Kontaktdaten, siehe unten.
Die Bootsangelkarte für den Hamburger Hafen und die Bille ist aufgrund der Gefahrensituation in diesem Bereich für jede angelnde Person im Boot notwendig. Für die Dove- und Goseelbe oberhalb der Tatenberger Schleuse ist die Bootsangelkarte nur für den Bootsführer Vorschrift.
Beim Angeln vom Boot müssen Sie die Bootsangelkarte, den Fischereischein und den Fischereiabgabe-Nachweis mitführen. Die Bootsangelkarte ist bis zum Ende des Jahres gültig, in dem sie ausgestellt wurde. Für die Ausstellung bezahlen Sie eine Gebühr von 31,00 € für den Hafenbereich und 31,93 Euro für die Dove- und Goseelbe.
Ihren formlosen Antrag richten Sie bitte an die untenstehende Kontaktperson. Senden Sie eine Ablichtung Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie Ihres Fischereischeins als Anhang an die unten genannte (E-Mail-)Adresse und nennen Sie den Bereich für den Sie die Bootsangelkarte benötigen. Sie erhalten Ihre Bootsangelkarte per E-Mail zurückgeschickt. Im Anschluss bezahlen Sie per Überweisung.
bootsangelkarte@bukea.hamburg.de oder
veronika.herrmann@bukea.hamburg.de