Die Bootsangelkarte ist die Erlaubnis zum Angeln vom Boot im Geltungsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes. Nicht inbegriffen sind die Alster, ihre Kanäle und Fleete. Für diesen Bereich wird eine gesonderte Bootsangelkarte erteilt.
Die Oberste Fischereibehörde erteilt nun neben der Bootsangelkarte für den Hamburger Hafen und die Bille auch die Bootsangelkarte für Dove- und Goseelbe oberhalb der Tatenberger Schleuse im Hamburger Angelzentrum oder über ein Onlineverfahren. Den Service erreichen Sie über den nachfolgenden Link oder QR-Code:
Hamburg Service: Erlaubnis zum Fischen vom Boot
Beim Angeln vom Boot müssen Sie die Bootsangelkarte, den Fischereischein und den Fischereiabgabe-Nachweis mitführen. Die Bootsangelkarte ist bis zum Ende des Jahres gültig, in dem sie ausgestellt wurde.: Für die Online-Ausstellung bezahlen Sie eine Gebühr von 15,00 € für den Hafenbereich und 15,00 € für die Dove- und Goseelbe.
Für die persönliche Erteilung vor Ort im Hamburger Angelzentrum erkundigen Sie sich bitte vorab über einen freien Termin – Kontaktdaten, siehe unten. Für die Vor-Ort-Ausstellung bezahlen Sie eine Gebühr von 30,00 € für den Hafenbereich und 30,00 € für die Dove- und Goseelbe.
Die Beantragung per E-Mail ist nicht mehr möglich.
Die Bootsangelkarte für den Hamburger Hafen und die Bille ist aufgrund der Gefahrensituation in diesem Bereich für jede angelnde Person im Boot notwendig. Für die Dove- und Goseelbe oberhalb der Tatenberger Schleuse ist die Bootsangelkarte nur für den Bootsführer Vorschrift.