Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben und im Besitz einer Fischereiberechtigung ihres Heimatlandes sind, können einen bis zum jeweiligen Jahresende befristeten Fischereischein erhalten. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass keine besonderen Gründe erkennbar sind, die für eine Ablehnung sprechen.
Der Touristenfischereischein wird Ihnen nach Vorlage des Personalausweises, eines Passfotos und einer beglaubigten Übersetzung Ihrer Fischereiberechtigung ausgestellt. Für die Ausstellung wird eine Gebühr von 45,00 Euro erhoben. Ihren Touristenfischereischein erhalten Sie im Hamburger Angelzentrum.