Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Agrarwirtschaft Fischerei
Vorgaben

Schutz der Fische

Der folgende Artikel gewährt einen auszugsweisen Einblick in das Hamburgische Fischerei- und Angelgesetz.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
  • Sie lesen den Originaltext
Modelfoto: Colourbox.de / Syda Productions

Angelgerät

Beim Angeln sind sämtliche Utensilien zum waidgerechten Töten, Abhaken und Zurücksetzen der Fische mitzuführen. Die Verwendung eines Unterfangkeschers ist Pflicht! Dieser muss zudem den örtlichen Begebenheiten entsprechen. An einer Kaimauer ist demnach zum Beispiel ein Spundwandkescher mitzuführen. Um die Mortalitätsrate zurückgesetzter Fische zu minimieren, müssen zudem Abhakmatten und gummierte Kescher verwendet werden. 

In Hamburg dürfen pro Anglerin oder Angler bis zu zwei Handangeln gleichzeitig eingesetzt werden. Diese müssen in unmittelbarer Nähe beaufsichtigt werden. Pro Handangel sind höchstens zwei Anbissstellen erlaubt.

Der Fischfang mit künstlichem Licht, explodierenden, betäubenden, giftigen Mitteln, Schlingen oder verletztenden Geräten, die kein Angelhaken sind, ist verboten. Ferner ist verboten, den Fischfang mit lebenden Köderfischen oder anderen Wirbeltieren sowie wild lebenden Insekten auszuführen.

Das Hältern von lebenden Fischen ist Anglerinnen und Anglern in Hamburg ausnahmslos untersagt!

Angelstelle

In den Fischwegen sowie 50 Meter ober- und unterhalb ist jede Art des Fischfangs verboten. Während der Zanderschonzeit ist zudem die Fischerei unter Verwendung von toten Köderfischen, Fischfetzen sowie von Kunstködern jeglicher Art grundsätzlich untersagt. Ausnahmen stellen lediglich die Bille oberhalb des Bergedorfer Hallenbades, die Alster oberhalb der Ohlsdorfer Schleuse sowie der unmittelbare Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms dar. Auskunft zu den Angelstellen in Hamburg bietet die Anglerkarte des Hamburger Anglervereins Hamburg e. V.

Aus dem Bürgerservice Landesrecht Hamburg

Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (Fundstelle: HmbGVBl. 2019, S. 142)
Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (Fundstelle: HmbGVBl. 2019, S. 169)

Anglerkarte

Anglerverband Hamburg e. V.

Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz

PDF herunterladen [PDF, 3,0 MB]

Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes

PDF herunterladen [PDF, 194,7 KB]

Flyer Angeln in Hamburg

PDF herunterladen [PDF, 4,6 MB]

Angelrecht

Mediaserver Hamburg / Jens Gotthardt
Regelwerk

Angelrecht und -grenzen

Erfahren Sie, wer, wann, welche Fische nach dem Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz angeln darf.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Kontrolle

Fischereiaufsicht

Die hoheitliche Fischereiaufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg kontrolliert die Einhaltung des Hamburgischen Fischereirechts.

Modelfoto: Colourbox.de / Syda Productions
Vorgaben

Schutz der Fische

Erfahren Sie hier, welche Utensilien zum waidgerechten Töten, Abhaken und Zurücksetzen der Fische mitzuführen sind.