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Kontrolle

Fischereiaufsicht

Die hoheitliche Fischereiaufsicht der Freien- und Hansestadt Hamburg besteht aus ehrenamtlichen Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufsehern, die motiviert sind, die Einhaltung des Hamburgischen Fischereirechts zu kontrollieren. Tätig sind die Fischereiaufseher für die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft als Oberste Fischereibehörde.

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Warum gibt es die Fischereiaufsicht?

Hamburg wird bei Angelnden immer beliebter und zieht auch aus anderen Bundesländern und Ländern Angler und Anglerinnen an. Mit dem Spaß gehen aber auch Rechte und Pflichten einher. Diese gilt es einzuhalten, damit Natur, Gewässer und Fische geschützt werden. Die Fischereiaufsicht handelt aus Interesse am Einsatz für die Natur, für die Gewässer und ihre Bewohner und natürlich aus der Freude am Angeln.

Was sind die Aufgaben der Fischereiaufsicht?

  • Verstöße gegen das Fischereirecht verhindern oder gemäß Bußgeldkatalog anzeigen
  • Maßnahmen zum Schutz der Fische und Gewässer durchsetzen
  • Meldung von schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Gewässer oder des Fischbestandes
  • Beratende Funktion für Angler
  • Kontrollen in Teams von Land und vom Boot
  • Interne Fortbildungen und Austausch gewährleisten 

Wer kann Mitglied der Fischereiaufsicht werden?

Die Fischereiaufsicht freut sich über jedes neue Mitglied. Interessierte sollten die folgenden Eigenschaften mitbringen:

  • Mindestalter von 26 Jahren
  • Besitz eines Fischereischeines
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Kontaktfreudigkeit
  • Interesse am Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz und dessen Umsetzung 

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Fischereiaufseher oder -aufseherin haben, wenden Sie sich bitte an die folgende Kontaktperson:

Ansprechpartner

Martin Liebetanz-Vahldiek
E-Mail: martin.liebetanz-vahldiek@bukea.hamburg.de 

Angelrecht

Mediaserver Hamburg / Jens Gotthardt
Regelwerk

Angelrecht und -grenzen

Erfahren Sie, wer, wann, welche Fische nach dem Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz angeln darf.

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Kontrolle

Fischereiaufsicht

Die hoheitliche Fischereiaufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg kontrolliert die Einhaltung des Hamburgischen Fischereirechts.

Modelfoto: Colourbox.de / Syda Productions
Vorgaben

Schutz der Fische

Erfahren Sie hier, welche Utensilien zum waidgerechten Töten, Abhaken und Zurücksetzen der Fische mitzuführen sind.

Download

Bußgeldkatalog Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz

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Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz

PDF herunterladen [PDF, 3,0 MB]

Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes

PDF herunterladen [PDF, 194,7 KB]