Warum gibt es die Fischereiaufsicht?
Hamburg wird bei Angelnden immer beliebter und zieht auch aus anderen Bundesländern und Ländern Angler und Anglerinnen an. Mit dem Spaß gehen aber auch Rechte und Pflichten einher. Diese gilt es einzuhalten, damit Natur, Gewässer und Fische geschützt werden. Die Fischereiaufsicht handelt aus Interesse am Einsatz für die Natur, für die Gewässer und ihre Bewohner und natürlich aus der Freude am Angeln.
Was sind die Aufgaben der Fischereiaufsicht?
- Verstöße gegen das Fischereirecht verhindern oder gemäß Bußgeldkatalog anzeigen
- Maßnahmen zum Schutz der Fische und Gewässer durchsetzen
- Meldung von schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Gewässer oder des Fischbestandes
- Beratende Funktion für Angler
- Kontrollen in Teams von Land und vom Boot
- Interne Fortbildungen und Austausch gewährleisten
Wer kann Mitglied der Fischereiaufsicht werden?
Die Fischereiaufsicht freut sich über jedes neue Mitglied. Interessierte sollten die folgenden Eigenschaften mitbringen:
- Mindestalter von 26 Jahren
- Besitz eines Fischereischeines
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Kontaktfreudigkeit
- Interesse am Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz und dessen Umsetzung
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Fischereiaufseher oder -aufseherin haben, wenden Sie sich bitte an die folgende Kontaktperson:
Ansprechpartner
Martin Liebetanz-Vahldiek
E-Mail: martin.liebetanz-vahldiek@bukea.hamburg.de