Fischereischein
Wer in Hamburg angeln möchte, muss einen Fischereischein mit sich führen. Fischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt. Fischereischeine, für die keine Prüfung abgelegt wurde, wie etwa der Touristenangelschein aus Schleswig-Holstein, gelten in Hamburg nicht.
Personen aus dem Ausland können im Einzelfall einen befristeten Fischereischein im Hamburger Angelzentrum beantragen.
Ausnahmen:
- Kinder: Bis zu einem Alter von 15 Jahren kann ein Kind mit einem Fischereischeininhaber das Angeln mit einer zusätzlichen Rute ausprobieren.
- Handicap: Personen, die aufgrund eines Handicaps keine Angelprüfung ablegen können, dürfen mit einer Rute in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln.
- Angelvereine: Bei Veranstaltungen an ihren Gewässern und lizensierte Angel-Guides dürfen bis zu drei Personen ohne Fischereischein in unmittelbarer Begleitung angeln lassen. Die rechtliche Verantwortung obliegt dabei dem Verein bzw. dem Angel-Guide
Fischereiabgabe
Alle Anglerinnen und Angler müssen die Hamburger Fischereiabgabe bezahlen. Dies gilt auch für Anglerinnen und Angler aus anderen Bundesländern und bei fischereischeinfreiem Angeln. Die Fischereiabgabe kann bei Ausgabestellen entrichtet werden. Dazu gehören eine Vielzahl an Angelgeschäften, -verbänden, -vereinen und Angel-Guides. Außerdem ist die Entrichtung der Fischereiabgabe im Hamburger Angelzentrum möglich. Eine aktuelle Liste der Ausgabestellen der Fischereiabgabe befindet sich am Ende dieses Textes.
Entnahmefenster
Das Entnahmefenster schützt neben den zu kleinen noch nicht geschlechtsreifen Fischen auch große Fische, die für den Fischbestand besonders wichtig sind. Sie produzieren besonders viele Nachkommen und sorgen für nachhaltig stabile Fischbestände. Durch das Entnahmefenster wird eine natürliche Altersstruktur von Fischbeständen in den Gewässern erhalten, Umweltschwankungen können so besser abgefedert werden.
Das Entnahmefenster ist ein Hegeinstrument und dient dem Schutz und der Pflege von Fischbeständen. Es bezieht sich daher auf Fischarten, die sich regelhaft in Hamburg fortpflanzen. Daher hat der Karpfen beispielsweise kein Entnahmefenster.
Aus dem Bürgerservice Landesrecht Hamburg
Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (Fundstelle: HmbGVBl. 2019, S. 142)
Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (Fundstelle: HmbGVBl. 2019, S. 169)