Jagdrecht
Jagd
Auch in Hamburg wird gejagt. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe. Sie leben auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen, in Wäldern, Gewässern, Grün- und Erholungsanlagen oder Klein- und Hausgärten.