Meldungen der Obersten Jagdbehörde
05.06.2026
Hinweise zur Bejagung des Wolfs in Hamburg
Mit der Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz gelten auch für Hamburg neue rechtliche Rahmenbedingungen. Das Hinweispapier erläutert, wie die Bejagung des Wolfs im Stadtgebiet geregelt ist, solange der revierübergreifende Managementplan nach § 22d Abs. 2 BJagdG noch nicht vorliegt.
Im Fokus stehen der Schutz der öffentlichen Sicherheit und die Abwendung wirtschaftlicher Schäden. Das Papier beschreibt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine behördlich genehmigte Entnahme von Wölfen, die Abläufe bei Schadensfällen sowie die Melde- und Dokumentationspflichten.
Das Hinweispapier richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Landwirtinnen und Landwirte, Jägerinnen und Jäger sowie alle Interessierten und bietet einen Überblick über die aktuellen Regelungen in Hamburg. Ziel ist es, sowohl den Schutz der Bevölkerung und der Nutztiere als auch den Erhalt der Wolfspopulation sicherzustellen.
Hier geht es zum Hinweispapier.
31.03.2025
Digitalisierung der Wildnachweise
Ab dem Jagdjahr 2025/2026 gibt es für die Jagenden in Hamburg die Softwareanwendung "Jagdstatistik Hamburg" zur Erfassung, Auswertung und Übertragung der Wildnachweise. Weitere Informationen finden Sie hier.