Die Jagd wird nach deutschem Jagdrecht in einem Reviersystem (Jagdbezirke) ausgeübt. Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke.
Ein Eigenjagdbezirk liegt vor, wenn zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 Hektar an im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen (§ 7 Absatz 1 Bundesjagdgesetz). In Hamburg sind die meisten Eigenjagdbezirke staatliche Eigenjagdbezirke.
Alle übrigen Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen ((§ 8 Absatz 1 Bundesjagdgesetz).
Die Grundfläche der Freien und Hansestadt Hamburg umfasst neben den genannten Jagdbezirken noch große zusammenhängende Flächen, die nicht bejagt werden können und die keinem Jagdbezirk angehören. Eine Übersichtskarte über die Jagdbezirke der Freien und Hansestadt Hamburg finden sie hier.