Neuer Zuschnitt des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Rissen ab dem 1. April 2024
Für einen Großteil der Flächen des derzeitigen Gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rissen sind die gesetzlichen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Bundesjagdgesetz zur Bildung eines Eigenjagdbezirkes erfüllt. Diese befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Als land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Flächen bilden sie eine zusammenhängende Grundfläche von mehr als 75 Hektar. Damit liegt ein Eigenjagdbezirk kraft Gesetzes vor.
Diese stehen ab dem 1. April 2024 dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rissen nicht mehr als zu verpachtende Fläche zur Verfügung. Die zukünftigen durch die Jagdgenossenschaft Rissen verpachtbaren Flächen des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Rissen sind in der Karte (hier) dargestellt. Die bejagbaren Flächen, also die Flächen des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes abzüglich der befriedeten Flächen, betragen in den neuen Grenzen etwa 103 Hektar.