31. BImSchV

Lösemittelverordnung

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Die Lösemittelverordnung (31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) vom 25. August 2001 setzte die EU-Lösemittelrichtlinie (1999/13/EG) in deutsches Recht um. Die EU-Lösemittelrichtlinie ist seit dem 24. November 2010 in die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (sogenannte IE-Richtlinie) integriert worden. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch Artikel 7 der  Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über  Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur   Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen vom 2. Mai 2013 (BGBl. 2013 Teil I Nr. 21).

Änderungen, die sich im Rahmen der Umsetzung der IE-Richtlinie ergeben, sind in der Vollzugshilfe vom Mai 2013 (siehe unten im Downloadbereich) dargestellt.

Die Lösemittelverordnung stellt Anforderungen an die Verminderung der Emissionen von flüchtigen organischen Lösemitteln sowohl in industriellen als auch in handwerklichen Betrieben. Betroffen sind dabei bestimmte Anlagen, in denen in relevantem Umfange flüchtige organische Verbindungen emittiert werden (Anlagenliste s.u.).

Die emissionsbegrenzenden Anforderungen der Verordnung beinhalten insbesondere

  • Substitution oder Emissionsbegrenzung für besonders gefährliche Stoffe,
  • Emissionsbegrenzung für gefasste gereinigte und ungereinigte Abgase,
  • Emissionsbegrenzung für diffuse Emissionen,
  • sonstige technische Anforderungen.

Im Folgenden sind weitere Informationen abrufbar:

Download

Vollzugshilfe zur 31. BImSchV, Verordnung in der Fassung vom 2. Mai 2013 betreffend die Änderungen im Rahmen der Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie

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Folienpräsentation am 26. Januar 2011, VdL-Symposium VOC in Frankfurt: Der Vollzug der 31. BImSchV im föderalen Deutschland

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Leitfaden zur Lösemittelverordnung von August 2003 (informativ, aber rechtlich nicht mehr aktuell)

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Kontakt

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, I1 - Betrieblicher Umweltschutz

Raum F.04.314