Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Betrieblicher Umweltschutz Industrieanlagen &...
Immissionsschutz

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
  • Sie lesen den Originaltext
  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
  • Sie lesen den Originaltext

Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderung von bestimmten industriellen und gewerblichen Anlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig. Die Genehmigungen werden nach den Vorschriften des BImSchG und der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) durchgeführt. Die Genehmigung schließt zahlreiche andere behördliche Entscheidungen ein.

Genehmigungspflichtig sind die im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufgelisteten Anlagen. Je nach Art, Umfang und Größe des Vorhabens wird beim Verfahren die Öffentlichkeit beteiligt (ggf. auch mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung) oder die Genehmigung kann in einem vereinfachten Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit erteilt werden. Die Genehmigung erteilt in Hamburg die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Nicht wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage sind der Behörde anzuzeigen (§ 15 BImSchG).

Ebenfalls muss eine bestehende Anlage angezeigt werden, sollte sie auf Grund gesetzlicher Änderungen in die Anlagenliste aufgenommen worden sein und damit genehmigungsbedürftig werden (§ 67 BImSchG).

In Hamburg ist für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen das Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft  der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zuständig. Ihre Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. 
Sie ist in Hamburg auch die einheitliche Stelle für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie alle sonstigen Zulassungsverfahren, die für die Realisierung des Vorhabens nach Bundes- und Landesrecht erforderlich sind.

Wichtig für Antragsteller:

  • Seit dem 01.01.2019 sind Anzeigen sowie Genehmigungsanträge in Hamburg über das IT-Programm ELiA "Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung"  einzureichen.
  • Die Antragsformulare im IT-Programm EliA sind gemäß § 5 der 9. BImSchV verbindlich zu nutzen.
  • Bitte informieren Sie möglichst früh die Behörde über das geplante Vorhaben, damit Sie sich - vor Antragstellung - über die Umweltvorschriften, den zeitlichen Verlauf des Verfahrens, voraussichtliche Gutachten und die benötigten Antragsunterlagen beraten lassen können. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt zu Ihrer bekannten Sachbearbeitung oder Ihrer hier genannten Ansprechperson in der Behörde auf. 
  • Wünschen Sie eine Vorantragskonferenz zu Ihrem geplanten Verfahren, nehmen Sie hierzu bitte Kontakt zu Ihrer bekannten Sachbearbeitung oder Ihrer hier genannten Ansprechperson in der Behörde auf. Die Behörde wird dann über die Notwendigkeit einer Vorantragskonferenz entscheiden. Kommt es nach der Durchführung einer Vorantragskonferenz nicht zu einem entsprechenden Genehmigungsantrag, werden Gebühren nach Zeitaufwand erhoben. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem „Lotsen Antragsberatung“. 
  • Information zur Zusammenarbeit der Behörden im Beteiligungsverfahren finden Sie in unserem Merkblatt.
  • Bitte beachten Sie, dass die behördliche Beratung zu diesem Zeitpunkt keine materielle Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen enthält und auch keine Entscheidungszusage für die Genehmigung abgeben kann.
  • Eine der Hauptursachen für die Verzögerung von Genehmigungsverfahren ist oft die mangelhafte Qualität und/oder die Unvollständigkeit der Antragsunterlagen. Bitte bereiten Sie daher für eine zügige Bearbeitung Ihres Genehmigungsantrags Ihr Vorhaben sorgfältig fachlich vor, ggf. mit Unterstützung kompetenter Fachplaner.

Download

Merkblatt: Lotse Antragsberatung, Stand: Dezember 2022

PDF herunterladen [PDF, 8,4 MB]

Merkblatt-BImSchG-Verfahren, Zusammenarbeit der Behörden im Beteiligungsverfahren, Stand: November 2022

PDF herunterladen [PDF, 123,9 KB]

Handreichung: Zur Genehmigungsbedürftigkeit von Feuerungsanlagen inklusive BHKW nach BImSchG, Stand: 12.12.2022

PDF herunterladen [PDF, 118,7 KB]

Handreichung: Zur Nachrüstung von Windkraftanlagen mit bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK), Informationen zum Zulassungsverfahren in Hamburg; Stand: 06.05.2022

PDF herunterladen [PDF, 47,3 KB]

Empfehlungen für die Prüfung von Ausgangszustandsberichten (AZB) im Genehmigungsverfahren, Stand: Dezember 2014

PDF herunterladen [PDF, 815,7 KB]

Anlage I zu den Empfehlungen: Empfohlene Arbeitsschritte, Stand: Dezember 2014

PDF herunterladen [PDF, 35,4 KB]

Anlage II zu den Empfehlungen: Beispiele für möglichen VAwS/AWsV-Plus-Standard, Stand: September 2016

PDF herunterladen [PDF, 58,5 KB]

Vortragsfolien einer Informationsveranstaltung der Behörde für Umwelt und Energie zum Ausgangszustandsbericht vom 27. September 2016

PDF herunterladen [PDF, 3,5 MB]

Formular für die Mitteilung über die Betriebsorganisation nach § 52b BImSchG (außerhalb eines Antragsverfahrens)

PDF herunterladen [PDF, 262,9 KB]

Formular Endgültige Herstellungskosten, Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

DOCX herunterladen [DOCX, 45,1 KB]

Formular Verpflichtungserklärung für den immissionsschutzrechtlichen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a Abs. 1 Nr. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

DOCX herunterladen [DOCX, 39,2 KB]

Kontakt

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, I1 - Betrieblicher Umweltschutz

Raum F.04.314