Hinweis
Seit 01.07.2022 wird die bisher aus ELiA heraus aufgerufene Communicator Software nicht mehr von Governikus unterstützt. Der Versand mit qualifizierter elektronischer Signatur ist direkt aus ELiA daher leider nicht mehr möglich. Wir arbeiten an einer Lösung.
In der Zwischenzeit bitten wir Sie, uns die finalisierte Antragsdatei (.antragx mit enthaltener Gesamt-PDF) in Absprache mit Ihrer zuständigen Ansprechperson in der Genehmigungsbehörde auf einem von Ihnen gewählten elektronischen Weg (E-Mail < 20 MB, sicherer Cloudspeicher mit Download-Link, etc.) zu übersenden.
ELiA-Hamburg ist aktuell in der Version 2.8.4 vom 22.08.2023 bereitgestellt (siehe Hilfe / Versionshinweise).
1. Was ist ELiA?
ELiA steht für "Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung" und ist eine IT-Lösung zur digitalen Erstellung und Versendung von Anträgen auf Genehmigung sowie Anzeigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen
ELiA kann kostenfrei genutzt werden. Bitte beachten Sie auch die bereitgestellten Unterlagen zum Programm und Genehmigungsverfahren am Ende der Internet-Seite.
Seit dem 1. Januar 2019 ist die Erstellung von Anträgen auf Genehmigung sowie Änderungsanzeigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nur noch mittels ELiA möglich.
2. Installation von ELiA
Direkter Zugang zum Download der aktuellen ELiA Version für Windows in einer Version für 32 oder 64bit:
32bit: https://elia.hamburg.de/ELiA_Hamburgx86.msi
64bit: https://elia.hamburg.de/ELiA_Hamburgx64.msi
Direkter Zugang zum Download der aktuellen ELiA Version für MAC:
(Neu: Keine systemweite Java-Installation mehr erforderlich durch integrierte Java-Runtime-Engine)
https://elia.hamburg.de/MAC_ELiA_HH.zip
3. Arbeiten mit ELiA
ELiA bietet eine einfach strukturierte und nach einzelnen Formularen übersichtlich gegliederte Oberfläche und unterstützt durch Hilfen, Musteranträge, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen. Ein Speichern ist in jedem Bearbeitungsstand möglich.
Wichtig: Zum Abschluss Ihrer Bearbeitung, vor Versendung der Antragsdatei, benutzen Sie bitte im Menu "Datei" den Punkt "Antragsbearbeitung abschließen/finalisieren -> Antrag inkl. einer Gesamt-PDF-Datei speichern".
4. Versenden des Antrages bzw. der Anzeige an die Behörde
Die Übermittlung ist abhängig von der Art des Verfahrens. Bitte beachten Sie den wichtigen Hinweis unter "Aktuelles" oben auf der Seite.
4.1 Antrag auf Neugenehmigung nach § 4 BImSchG bzw. Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG
Bitte senden Sie Ihren Antrag postalisch mit den folgenden Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
- Antrag und Unterlagen aus EliA ausgedruckt in Papierform. Mindestens zwei Exemplare, davon eins mit den originalen Unterschriften. Die Anzahl weiterer erforderlicher Papier-Ausfertigungen stimmen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Ansprechperson der Genehmigungsbehörde ab.
- Die finalisierte Antragsdatei (.antragx mit enthaltener Gesamt-PDF) ist an die Genehmigungsbehörde zu übersenden. Dies kann in Absprache mit Ihrer zuständigen Ansprechperson in der Genehmigungsbehörde auf einem von Ihnen gewählten elektronischen Weg (E-Mail < 20 MB, sicherer Cloudspeicher, Download-Link etc.) oder über ein Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu den wichtigen Hinweis unter "Aktuelles" oben auf der Seite.
4.2 Anzeige nach § 15 Absatz 1 und 3, § 67 Absatz 2 und § 23a BImSchG
- Der Versand einer Papierversion ist nicht erforderlich.
- Die finalisierte Antragsdatei (.antragx mit enthaltener Gesamt-PDF) ist an die Genehmigungsbehörde zu übersenden. Dies kann in Absprache mit Ihrer zuständigen Ansprechperson der Genehmigungsbehörde auf einem von Ihnen gewählten elektronischem Weg (E-Mail < 20 MB, sicherer Cloudspeicher, Download-Link etc.) oder über ein Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu den wichtigen Hinweis unter "Aktuelles" oben auf der Seite.
5. Ansprechpersonen
Wenden Sie sich mit technischen und fachlichen Problemen zu ELiA an das folgende Postfach: support-elia@bukea.hamburg.de
Ansonsten wenden Sie sich für Fragen zu Ihrem Genehmigungsverfahren bzw. Anzeige an Ihrer zuständigen Ansprechperson in der Genehmigungsbehörde.