Für Anlagen, die der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL 2010/75/EU) unterliegen, finden Sie im Downloadbereich Genehmigungs- bzw. Erlaubnisbescheide, ohne die in Bezug genommenen Antragsunterlagen und ohne den Ausgangszustandsbericht. Dies ab dem Jahr 2013.
Enthält der Bescheid Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und personenbezogene Daten, sind die entsprechenden Stellen unkenntlich gemacht. Das maßgebliche BVT-Merkblatt ist im Bescheid genannt.