Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Referat Nahrungsmittel und Gentechnik ist zuständig für die Registrierung und Genehmigung gentechnischer Anlagen und Arbeiten und berät Sie bei allen auftretenden Fragen. Grundlage für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland ist das Gentechnikgesetz mit den dazu gehörenden Verordnungen.
Das Gentechnikgesetz ist ein methodenspezifisches Gesetz, das die Neukombination von genetischem Material (Nukleinsäuren) betrachtet, wie sie natürlich oder mit klassischen Methoden nicht vorkommt.
Zweck des Gesetzes ist entsprechend § 1, das Leben und die Gesundheit von Menschen, die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren zu treffen. Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen für Forschung, Entwicklung und Erprobung der Gentechnik.
Das Gesetz regelt den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in gentechnischen Anlagen – geschlossenes System, die vorläufige Freisetzung und das endgültige Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.
Nur die direkte Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen am Menschen ist von diesem Gesetz ausgenommen und wird z. B. bei klinischen Prüfungen durch Spezialgesetzgebung geregelt.