Anlagensicherheit

Überwachungsplan nach § 17 der 12. BImSchV -Störfallverordnung- der Freien und Hansestadt Hamburg

09. März 2026
  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
    • Sie lesen den Originaltext

Die europäische Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (2012/18/EU – Seveso-III-RL vom 04.07.2012) fordert in Artikel 20, dass für die von ihr erfassten Betriebe ein Inspektionssystem eingerichtet wird. Ebenfalls ist sicherzustellen, dass alle Betriebe auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch einen Überwachungsplan abgedeckt sind, der regelmäßig geprüft und ggf. aktualisiert wird. Die Umsetzung dieser europäischen Anforderung in nationales Recht erfolgte durch die Änderung der Störfallverordnung (12. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz - 12. BImSchV). Dort finden sich die Anforderungen an einen Überwachungsplan in § 17.

In Hamburg wurde von der zuständigen Behörde ein Überwachungsplan erstellt, der für jeden Betriebsbereich regelmäßige Vor-Ort Überwachungen vorsieht. Dieser Plan ist die Grundlage für eine planmäßige und systematische Prüfung der betriebstechnischen, organisatorischen und managementspezifischen Systeme der Betriebsbereiche.

Im Downloadbereich finden sie den Überwachungsplan mit der systematischen Beurteilung der mit dem Betriebsbereich verbundenen Gefahren sowie die Liste der Betriebsbereiche mit der Angabe des Überwachungsintervalls, der Dominoeffekte und der besonderen umgebungsbedingten Gefahrenquellen sowie des letzten Überwachungstermins.

Download

Überwachungsplan nach § 17 der 12. BImSchV -Störfallverordnung- der Freien und Hansestadt Hamburg, Stand: März 2018

PDF herunterladen [PDF, 93,6 KB]

Anhang 1: Liste der Betriebsbereiche in Hamburg, Stand: 09.03.2026

PDF herunterladen [PDF, 154,5 KB]

Zum Weiterlesen

Gentechnische Anlagen in Hamburg

Daten und Fakten

Hier erhalten Sie Informationen zu Themen wie Genehmigung und Überwachung von gentechnischen Anlagen, thematische Schwerpunkte von gentechnischen Forschungsvorhaben in Hamburg oder Sicherheitsstandards.

Genehmigung

Freisetzungen

(bsu) Die Genehmigung zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erteilt.

Genehmigung gentechnischer Anlagen

Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

Gentechnische Anlagen oder weitere gentechnische Arbeiten sind bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Referat Nahrungsmittel und Gentechnik, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg zu beantragen.