IED-Anlagen

Überwachung von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
    • Sie lesen den Originaltext

Mit der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL 2010/75/EU) wurden europaweit gleichartige Genehmigungs- und Überwachungsstandards für große Industrieanlagen, Industriekläranlagen und für die zu diesen Anlagen gehörigen Gewässerbenutzungen festgelegt.

Die behördliche Überwachung dieser besonders umweltrelevanten Industrie-Anlagen wird durch Überwachungspläne einheitlich geregelt. Auf Grundlage eines solchen Überwachungsplans werden Überwachungsprogramme erstellt und regelmäßig aktualisiert.

Im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sind das Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft und das Amt für Wasser, Abwasser und Geologie als Teile der Behörde für Umwelt und Energie im industriell-gewerblichen Bereich für den Vollzug von Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben zuständig.

Den Überwachungsplan für die Hamburger Anlagen finden Sie im Downloadbereich.

Eine Liste der aktuellen Überwachungsberichte nach Abschluss einer Vor-Ort-Überwachung bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie können Sie hier aufrufen.

Download

Überwachungsplan für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie in Hamburg, Stand: Mai 2014

PDF herunterladen [PDF, 297,0 KB]

Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie in Hamburg, Stand April 2026

PDF herunterladen [PDF, 432,2 KB]

Schema für die Risikobeurteilung von Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie

PDF herunterladen [PDF, 42,7 KB]

Zum Weiterlesen

Gentechnische Anlagen in Hamburg

Daten und Fakten

Hier erhalten Sie Informationen zu Themen wie Genehmigung und Überwachung von gentechnischen Anlagen, thematische Schwerpunkte von gentechnischen Forschungsvorhaben in Hamburg oder Sicherheitsstandards.

Genehmigung

Freisetzungen

(bsu) Die Genehmigung zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erteilt.

Genehmigung gentechnischer Anlagen

Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

Gentechnische Anlagen oder weitere gentechnische Arbeiten sind bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Referat Nahrungsmittel und Gentechnik, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg zu beantragen.