Mit der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL 2010/75/EU) wurden europaweit gleichartige Genehmigungs- und Überwachungsstandards für große Industrieanlagen, Industriekläranlagen und für die zu diesen Anlagen gehörigen Gewässerbenutzungen festgelegt.
Die behördliche Überwachung dieser besonders umweltrelevanten Industrie-Anlagen wird durch Überwachungspläne einheitlich geregelt. Auf Grundlage eines solchen Überwachungsplans werden Überwachungsprogramme erstellt und regelmäßig aktualisiert.
Im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sind das Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft und das Amt für Wasser, Abwasser und Geologie als Teile der Behörde für Umwelt und Energie im industriell-gewerblichen Bereich für den Vollzug von Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben zuständig.
Den Überwachungsplan für die Hamburger Anlagen finden Sie im Downloadbereich.
Eine Liste der aktuellen Überwachungsberichte nach Abschluss einer Vor-Ort-Überwachung bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie können Sie hier aufrufen.