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Förderschwerpunkt 2

Energieeffizienz steigern

Wir unterstützen die Reduzierung des Energieverbrauchs in Unternehmen.

Energieeffizienz
Energieeffizienz AdobeStock / New Africa

Was wird gefördert im Förderschwerpunkt 2 „Energieeffizienz steigern“?

Projekte, die durch freiwillige Investitionen in bestehende Anlagen zur Steigerung der Energieeffizienz führen und damit zur nachhaltigen Minderung der CO2-Emissionen beitragen:

Dies sind Projekte, die zu einer effizienten Verwendung von Energie oder elektrischem Strom führen, beispielsweise bei, Kühlanlagen, Druckluftanlagen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnischen Anlagen sowie Produktions- und Prozessanlagen. Auch die interne Nutzung von Abwärme ist förderfähig. Bei der Optimierung der Verteilung von Raumwärme sind nur Maßnahmen an Raumlufttechnischen Anlagen förderfähig.

Angaben zu den technischen Anforderungen sowie zu Art und Höhe der Förderung finden Sie im Merkblatt zum Förderschwerpunkt 2 „Energieeffizienz steigern“

Die Förderung „Energieeffizienz steigern“ basiert auf der Richtlinie des Programms "Unternehmen für Ressourcenschutz".

Achtung: Es werden nur Projekte gefördert, die noch nicht beauftragt sind!

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Geförderte Anlagen müssen im Rahmen der Projektumsetzung insgesamt auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen gebracht werden. Die eingesetzte Technik muss in der Praxis erprobt und marktgängig sein.

Die erzielbare CO2-Emissionsvermeidung der zu fördernden Techniken muss rechnerisch nachweisbar sein und im Förderantrag dargestellt werden.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg. Als Unternehmen gilt jede eigenständige Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art der Finanzierung und einer Gewinnerzielungsabsicht, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Berechnung erfolgt auf Basis der prognostizierten CO2- Emissionsvermeidung in Tonnen je Jahr.

Bei der Berechnung unterstützt Sie unser Team in der Investitions- und Förderbank Hamburg.

Der Zuschuss ist begrenzt auf 40% der förderfähigen Investitionskosten bei kleinen und mittleren Unternehmen und auf 30% der förderfähigen Investitionskosten bei den übrigen Unternehmen.

Wie gehe ich vor?

Wenden Sie sich an unser Team in der Investitions- und Förderbank Hamburg um die nächsten Schritte für Ihr Projekt abzustimmen oder vereinbaren Sie einen Vororttermin.

Zum Weiterlesen

AdobeStock / Alexey Fursov; UfR
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AdobeStock/pixelkorn
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Ihre Ansprechpartner der Investitions- und Förderbank Hamburg sowie der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

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