Das Förderprogramm „Unternehmen für Ressourcenschutz“ wird in der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) umgesetzt.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie des Programms in der Fassung vom 06. Dezember 2023:
Förderrichtlinie "Unternehmen für Ressourcenschutz"
Anlagen zur Förderrichtlinie
Hier finden Sie die Merkblätter zu den Förderschwerpunkten:
- Förderschwerpunkt 1: Machbarkeitsuntersuchungen „EffizienzChecks“
- Förderschwerpunkt 2: Energieeffizienz steigern
- Förderschwerpunkt 3: Materialeffizienz steigern und Wasser einsparen
- Förderschwerpunkt 5: Unvermeidbare Abwärme nutzen
Bitte beachten Sie:
In einem Förderschwerpunkt erfolgt solange keine Förderung, bis ein entsprechendes Merkblatt veröffentlicht ist.
Die bewilligende Stelle für die Antragstellung einer Förderung durch das Programm „Unternehmen für Ressourcenschutz“ ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank.
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Abteilung Wirtschaft und Umwelt
-Unternehmen für Ressourcenschutz-
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg