Was wird gefördert?
Die Förderprojekte zur energetischen Optimierung von Beleuchtungsanlagen werden nach dem "Fördermerkblatt zur energetischen Optimierung von Beleuchtungsanlagen" im Rahmen der Richtlinie des Programm "Unternehmen für Ressourcenschutz" gefördert (Stand Oktober 2020).
Es werden Projekte gefördert, die durch freiwillige Investitionen in bestehende Beleuchtungsanlagen im Innen- sowie Außenbereich zu einer Steigerung der Energieeffizienz führen und zu einer Minderung der CO2-Emissionen beitragen.
Es werden nur Projekte gefördert, die noch nicht beauftragt sind!
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?
Es werden Beleuchtungsanlagen mit hocheffizienten, langlebigen LED-Leuchten mit tageslichtabhängiger und nutzungsorientierter Steuerung oder Regelung (Präsenzmelder, Konstantlichtsteuerung) gefördert.
Wer wird gefördert?
Das Förderangebot richtet sich an Hamburger Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe sowie an Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung. Nicht gefördert werden zum Beispiel Projekte für Wohngebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit Ausnahme von Wohn-, Alten- und Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe berechnet sich aus der prognostizierten CO2- Emissionsvermeidung in Tonnen je Jahr. Bei der Berechnung unterstützten Sie die den Ansprechpartner der Investitions- und Förderbank Hamburg.
Der mit dem Fördersatz ermittelte Zuschuss ist begrenzt auf 40% der Investitionskosten bei kleinen und mittleren Unternehmen und auf 30% der Investitionskosten bei den übrigen Unternehmen.
Wie gehe ich vor?
Lassen Sie sich von einer Fachplanerin, einem Fachplaner oder einem Fachbetrieb ein Beleuchtungskonzept erstellen und stellen Sie damit einen Förderantrag. Weitere Informationen und Unterstützung bekommen Sie bei den Ansprechpartnern der Investitions- und Förderbank Hamburg.