Was wird im Förderschwerpunkt 5 „Unvermeidbare Abwärme für Wärmenetze“ gefördert?
Projekte, bei denen unvermeidbare Abwärme, die bei der Erzeugung eines Produktes oder der Erbringung einer Dienstleistung anderen Unternehmen über ein Wärmenetz zur Verfügung gestellt wird. Hierbei muss mindestens eine Abnahmestelle an das Wärmenetz angeschlossen sein, die nicht den Eigentümern, Miteigentümer oder dem Betreiber der in das Wärmenetz einspeisenden Anlage zuzurechnen ist. Damit Abwärme als unvermeidbar gilt, muss diese innerbetrieblich zuvor eine Abwärmevermeidungs- und Effizienzkaskade durchlaufen haben. Die Projekte müssen zu einer nachhaltigen Reduzierung der CO2-Emissionen im Wärmenetz führen und über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.
In einem Wärmenetz sind in der Regel im Leitungsbereich förderfähige Bestandteile
- die Anschlussleitung einer Erzeugungsanlage an ein Verteilungsnetz oder auch
- eine Direktleitung.
Nicht gefördert wird die Versorgungsleitung von einem Verteilungsnetz zu einer Kundenanlage.
Angaben zu den technischen Anforderungen, den beihilferechtlichen Vorgaben, den Förderquoten, den Fördersummen oder zum Antragsverfahren finden Sie im
Merkblatt zum Förderschwerpunkt 5 "Unvermeidbare Abwärme nutzen".
Die Förderung „Unvermeidbare Abwärme für Wärmenetze“ basiert auf der UfR-Richtlinie des Programms "Unternehmen für Ressourcenschutz".
Achtung: Es werden nur Projekte gefördert, die noch nicht beauftragt sind!
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?
Geförderte Anlagen müssen im Rahmen der Projektumsetzung insgesamt auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen gebracht werden. Die eingesetzte Technik muss in der Praxis erprobt und marktgängig sein.
Die erzielbare CO2-Emissionsvermeidung der zu fördernden Techniken muss rechnerisch nachweisbar sein und im Förderantrag dargestellt werden.
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg. Als Unternehmen gilt jede eigenständige Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung und einer Gewinnerzielungsabsicht.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe berechnet sich aus der prognostizierten CO2- Emissionsvermeidung in Tonnen je Jahr.
Bei der Berechnung unterstützten Sie unser Team in der Investitions- und Förderbank Hamburg.
Der Zuschuss ist begrenzt auf 40% der förderfähigen Investitionsmehrkosten bei kleinen und mittleren Unternehmen und auf 30% der förderfähigen Investitionsmehrkosten bei den übrigen Unternehmen.
Wie gehe ich vor?
Wenden Sie sich an unser Team in der Investitions- und Förderbank Hamburg um die nächsten Schritte für Ihr Projekt abzustimmen oder vereinbaren Sie einen Vororttermin.