Transparenz schaffen und Greenwashing verhindern: Die EU-Kommission setzt mit ihrer Richtlinie europaweit Mindeststandards zu Informationspflichten und zur Belegbarkeit umweltbezogener Werbung. Konsument:innen sollen sicher sein, dass Produkte, die als umweltfreundlich beworben werden, es auch tatsächlich sind.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Nach aktuellem Stand gilt die Green Claims Directive für Unternehmen ab zehn Mitarbeiter:innen. Nur Mikrounternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von maximal zwei Mio. Euro sind ausgenommen.
Ab wann gilt die Richtlinie?
Eine Abstimmung im Europäischen Parlament wird für das Frühjahr 2024 erwartet. Nach der Verabschiedung müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wird sie voraussichtlich in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingebettet.
Was ist zu beachten?
Der Richtlinienvorschlag gilt nur für freiwillige Angaben über die Umweltauswirkungen, -aspekte oder -leistungen von Produkten, Dienstleistungen oder das Unternehmen selbst. Die Richtlinie zielt auf Bezeichnungen, die nicht von der EU definiert sind wie ozeanfreundlich oder klimaneutral.
In der Richtline werden Anforderungen für diese Kategorien definiert:
Begründung von Umweltaussagen
- Unternehmen müssen die Grundlage ihrer umweltbezogenen Angaben offenlegen. Dabei ist aufzuzeigen, ob sich die Aussage auf das gesamte Produkt, einen Teil des Produktes oder spezifische Aspekte des Produktes bezieht.
- Wichtig ist: Die Angaben müssen durch wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sein und dürfen nur angeführt werden, wenn die umweltbezogenen Vorteile des Produkts über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Kommunikation von Umweltaussagen:
- Werden positive Umwelteinflüsse beworben, dürfen diese nicht durch negative Nebeneffekte revidiert werden. Informationen über die Umweltangaben sollen in Form von Weblinks oder QR-Codes zur Verfügung gestellt werden.
Regelmäßige Überprüfung
- Für Umweltkennzeichen und -siegel soll es künftig Zertifizierungen geben. Auch die Aussagekraft bestehender Kennzeichnungen soll überprüft werden. Neue Umweltkennzeichen werden nur dann zulässig sein, wenn Sie auf EU-Ebene entwickelt werden und ihre Umweltziele nachweisbar ehrgeiziger sind als die von bestehenden Systemen.
Vergleichende Umweltaussagen:
- Besondere Anforderungen gelten bei vergleichender Werbung. Wenn ein Produkt umweltfreundlicher als andere darstellt wird, müssen gleichwertige Informationen für den Vergleich herangezogen werden.
- Vor der Veröffentlichung müssen Angaben und Nachweise von einer akkreditierten Prüfstelle genehmigt werden. Die Mitgliedsstaaten sollen Behörden für die Überwachung einrichten – sie sollen berechtigt sein, Informationen einzufordern und Strafmaßnahmen zu verhängen.
Was bedeutet die Directive für Unternehmen?
Unternehmen sollten die neuen Regeln schon jetzt in ihrer Marketingstrategie berücksichtigen, um Risiken zu vermeiden. Unterstützt werden sie von den EU-Mitgliedstaaten – sie sollen finanzielle Mittel, Schulungen sowie organisatorisch-technische Unterstützung anbieten. Weitere Informationen zur Green Claims Directive gibt es auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Ausblick: Die neuen Regeln zu umweltbezogener Werbung sollen bei Verbraucher:innen und Investor:innen für mehr Vertrauen sorgen. Das gleich Ziel verfolgt die EU auch mit einer Verordnung für europäische grüne Anleihen. Der European green bond standard definiert Anforderungen für ökologisch Anleihen. Profitieren sollen Unternehmen, die sich um die Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen bemühen. Ökologisches und soziales Wirtschaften soll in Zukunft stärkere Wettbewerbsvorteile bringen.