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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Welche Regeln gelten und welche Informationsmöglichkeiten gibt es?

Wir zeigen Ihnen auf, was Sie über die zentrale EU-Richtlinie der CSRD wissen sollten, welche Unternehmen berichten müssen und welche Standards sich anbieten.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Antony Weerut / Adobe Stock
LGV

Finanzmarktakteure und große kapitalmarktorientierte Unternehmen sind es schon gewohnt, ihre Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerstandards offenzulegen. Sie kennen das Procedere seit 2017 aus der früheren EU-Richtlinie NFRD, der Non-Financial Reporting Directive. Nun müssen sich deutlich mehr Unternehmen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen. Die Nachfolge-Richtlinie CSRD sieht vor, dass ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024 alle großen Betriebe berichtspflichtig sind, die mindestens zwei dieser Kriterien erfüllen: sie haben mindestens 250 Beschäftigte, mehr als 40 Mio. Euro Umsatz und / oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro.

Nachhaltigkeit wird Pflicht in Geschäftsberichten

Was steht in der CSRD? Mit der Richtlinie bekommt die Nachhaltigkeit die gleiche Bedeutung wie die finanzielle Berichterstattung – sie wird verpflichtender Teil von Geschäftsberichten. Herzstück der CSRD ist die sogenannte Wesentlichkeitsanalyse. Dabei wird aus zwei Perspektiven untersucht, welche Nachhaltigkeitsaspekte entscheidend für den Betrieb sind. Einerseits geht es um den Einfluss der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft – also zum Beispiel Treibhausgasemissionen der Produktion, Gefahrenstoffe bei der Entsorgung oder Menschenrechtsverstöße innerhalb der Lieferkette. Andererseits geht es um externe Aspekte, die Auswirkungen auf das Unternehmen und dessen Finanzen haben. Beispiele hierfür sind die Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen oder auch politische Regulierungen wie die CO2-Preisgestaltung, aber auch gesellschaftliche Veränderungen wie Migration oder Gleichstellung. Denn diese Faktoren können einen Einfluss auf Gewinne, Kreditzinsen oder Versicherungskosten haben. Mit der Wesentlichkeitsanalyse werden sämtliche Aspekte rund um Umwelt, Soziales und Unternehmensführung abgeklopft, sie dient dazu die Bemühungen von Firmen zu priorisieren.

Wie Unternehmen über ihre Arbeitsweise informieren, ist dabei nicht starr festgelegt. Dafür gibt es viele mögliche Methoden, einen Überblick liefert unsere Broschüre zu den Berichtspflichten. Die verschiedenen Umsetzungshilfen werden nach Schwierigkeitsgrad bewertet. Ein Standard ist auch für den Einstieg geeignet – der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK).

Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Standard zur Berichterstattung für den Einstieg

Konzipiert wurde der DNK vom Rat für nachhaltige Entwicklung. Der DNK wird vom Bundeskanzleramt finanziert und steht kostenlos zur Verfügung. Für Unternehmen gibt es zahlreiche Services wie Webinare, Ausfüllhilfen, Checklisten oder Erklärvideos. Hilfreich sind auch Branchenleitfäden mit Hinweisen auf wesentliche Themen für einzelne Wirtschaftszweige. Solche Leitfäden sind online verfügbar – unter anderem für das Handwerk, den Maschinen- und Anlagenbau oder die Wohnungswirtschaft. Auf der DNK-Webseite sind außerdem die Erklärungen der über 1.000 Anwenderunternehmen verfügbar. Wer prüfen will, wie andere Unternehmen mit den Herausforderungen umgehen, kann Berichte nach Kriterien wie Branche oder Anzahl der Beschäftigten filtern.

EU-Lieferkettengesetz wird voraussichtlich Ende 2023 verschärft

Reicht es, wenn Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung die CSRD im Blick haben? Die CSRD ist die zentrale Richtlinie für die Offenlegung. Unternehmen sollten außerdem die Entwicklungen um das EU-Lieferkettengesetz – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – verfolgen. Die Richtlinie soll bis Ende des Jahres novelliert werden, voraussichtlich Ende 2025 kommt die Anpassung an das deutsche Recht, was Auswirkungen auf das aktuelle Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben wird. Über die aktuellen Entwicklungen informieren wir in künftigen Newslettern und auf unseren Internetseiten.