Mit einer Zusammenstellung der bundesweit anerkannten Sachverständigen-Organisationen gemäß § 52 sowie der Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach § 57 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) finden Sie Ihren kompetenten Ansprechpartner.
Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind nach § 43 AwSV dazu verpflichtet eine Anlagendokumentation zu führen, in der die wesentlichen Informationen über die Anlagen enthalten sind. Für verschiedene Anlagen finden Sie hier Vorlagen und Beispiele für Ihre Dokumentation.
Die Umstellung von Anlagen auf HVO wirft verschiedene rechtliche und fachliche Fragen auf. Der Bund-Länder-Arbeitskreis „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BLAK UmwS) hat in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und...