Hinweise zu HVO

HVO / XTL „Hydrotreated vegetable oils"

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Die Umstellung von Anlagen auf paraffinischen Dieselkraftstoff gemäß DIN EN 15940:2023 („HVO“) wirft verschiedene rechtliche und fachliche Fragen auf. Der Bund-Länder-Arbeitskreis „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BLAK UmwS) hat in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aktuelle Hinweise veröffentlicht. 

Diese umfassen ein Informationsschreiben des UBA zur Einstufung von „HVO“, eine Handlungshilfe zur Eignungsfeststellung von Tankstellen und anderen Anlagen, sowie eine fachliche Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) zur technischen Eignung von Anlagenteilen. Zudem wird ein Musterbescheid für die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Erweiterung oder Umstellung der entsprechenden Anlagen bereitgestellt. Betreiber müssen die Materialverträglichkeit und Eignung der Anlagenteile nachweisen und die Einstufung der „HVO“-Gemische gemäß AwSV dokumentieren. Die Dokumentation ist der zuständigen Behörde vorzulegen, die diese auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen kann. Eine pauschale Einstufung durch das Umweltbundesamt erfolgt nicht, jedoch kann das UBA auf Anfrage beratend tätig werden. 

Zum Weiterlesen

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Online Dienst

Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind Betreiber verpflichtet, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzuzeigen. Sie können Ihre Anlagen jetzt online anzeigen.

Lagern von Heizöl

Nachrüstung einwandiger Heizöllagerbehälter

Die nachträgliche Auskleidung von einwandigen Lagerbehältern stellt eine Anlagenänderung dar, die der zuständigen Wasserbehörde grundsätzlich anzuzeigen ist. Für die Nachrüstung von Heizölbehälteranlagen werden Hinweise gegeben, was dabei im Einzelnen zu beachten ist.

Hamburgisches, deutsches und europäisches Wasser- und Abwasserrecht
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AwSV

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – AwSV

Viele Stoffe, mit denen im privaten und gewerblichen Bereich umgegangen wird, sind wassergefährdend, z.B. Heizöl, Diesel- und Vergaserkraftstoff, Säuren und eine Vielzahl weiterer Stoffe. Sie sind in der Lage, das Grundwasser oder Flüsse und Seen nachteilig zu verändern. Deshalb ist hier...