Die Umstellung von Anlagen auf paraffinischen Dieselkraftstoff gemäß DIN EN 15940:2023 („HVO“) wirft verschiedene rechtliche und fachliche Fragen auf. Der Bund-Länder-Arbeitskreis „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BLAK UmwS) hat in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aktuelle Hinweise veröffentlicht.
Diese umfassen ein Informationsschreiben des UBA zur Einstufung von „HVO“, eine Handlungshilfe zur Eignungsfeststellung von Tankstellen und anderen Anlagen, sowie eine fachliche Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) zur technischen Eignung von Anlagenteilen. Zudem wird ein Musterbescheid für die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Erweiterung oder Umstellung der entsprechenden Anlagen bereitgestellt. Betreiber müssen die Materialverträglichkeit und Eignung der Anlagenteile nachweisen und die Einstufung der „HVO“-Gemische gemäß AwSV dokumentieren. Die Dokumentation ist der zuständigen Behörde vorzulegen, die diese auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen kann. Eine pauschale Einstufung durch das Umweltbundesamt erfolgt nicht, jedoch kann das UBA auf Anfrage beratend tätig werden.