Lagern von Heizöl

Nachrüstung einwandiger Heizöllagerbehälter

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Die nachträgliche Auskleidung von einwandigen Lagerbehältern stellt eine Anlagenänderung dar, die der zuständigen Wasserbehörde grundsätzlich anzuzeigen ist. Für die Nachrüstung von Heizölbehälteranlagen werden Hinweise gegeben, was dabei im Einzelnen zu beachten ist.

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Hinweise für die Nachrüstung einwandiger Heizöllagerbehälter mit einer Leckschutzauskleidung und Leckanzeiger (sog. „Innenhülle“)

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Zum Weiterlesen

Hinweise zu HVO

HVO / XTL „Hydrotreated vegetable oils"

Die Umstellung von Anlagen auf HVO wirft verschiedene rechtliche und fachliche Fragen auf. Der Bund-Länder-Arbeitskreis „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BLAK UmwS) hat in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und...

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Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind Betreiber verpflichtet, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzuzeigen. Sie können Ihre Anlagen jetzt online anzeigen.

Hamburgisches, deutsches und europäisches Wasser- und Abwasserrecht
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AwSV

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – AwSV

Viele Stoffe, mit denen im privaten und gewerblichen Bereich umgegangen wird, sind wassergefährdend, z.B. Heizöl, Diesel- und Vergaserkraftstoff, Säuren und eine Vielzahl weiterer Stoffe. Sie sind in der Lage, das Grundwasser oder Flüsse und Seen nachteilig zu verändern. Deshalb ist hier...