Die nachträgliche Auskleidung von einwandigen Lagerbehältern stellt eine Anlagenänderung dar, die der zuständigen Wasserbehörde grundsätzlich anzuzeigen ist. Für die Nachrüstung von Heizölbehälteranlagen werden Hinweise gegeben, was dabei im Einzelnen zu beachten ist.
Lagern von Heizöl
Nachrüstung einwandiger Heizöllagerbehälter
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Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft