Schnell handeln, wenn etwas passiert ist!
Haben Sie einen Umweltschaden verursacht oder von einem Umweltschadensfall erfahren? Haben Sie den Verdacht, dass ein Umweltschaden entstanden ist? Dann nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
Aktuelle Umweltschadensfälle melden Sie bitte
Montag bis Donnerstag 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag 8:45 Uhr bis 14:00 Uhr beim Schadensmanagement der BUKEA, Telefon 040 428 40-2300 oder schadensmanagement@bukea.hamburg.de;
in der restlichen Zeit bei der Polizei unter der Nummer 110 oder der Feuerwehr unter der Nummer 112.
Je präziser Sie dabei über die betreffenden Gefahrstoffe und ihre Ausbreitung informieren, desto wirksamer können die ersten schadensbekämpfenden Sofortmaßnahmen sein.
Umweltschadensfälle gefährden den Boden und das Grundwasser!
Grundwasser und Boden sind unsere wichtigsten Lebensgrundlagen. Wir gehen täglich mit ihnen um, nutzen und verbrauchen sie. Damit besteht aber auch täglich die Gefahr einer Verunreinigung.
Grundwasser und Boden sind potenziell gefährdet durch:
- den Austritt von Betriebsstoffen wie Öl oder Benzin und Diesel aus Pkw und Lkw,
- Betriebsanlagen, bei denen gefährliche Stoffe in die Umwelt austreten,
- durch Tankwagenunfälle auf der Straße, der Schiene oder auf Betriebsgeländen,
- durch unzulässige Beseitigung von Altöl, Lösungs- oder Pflanzenschutzmitteln und anderen Chemikalien,
- durch Schäden an privaten und gewerblichen Heizöltanks.
Häufig werden bislang verborgen gebliebene Verunreinigungen im Zuge von Baumaßnahmen aufgedeckt.
Aus einer Verunreinigung darf keine Altlast werden!
Wenn nach einem Tankwagenunfall nur ein einziger Liter verschütteten Öls oder einer chemischer Flüssigkeit in den Boden gelangt, so wird nicht nur der Boden verunreinigt, sondern unter Umständen auch das Grundwasser, unser wichtigstes Trinkwasserreservoir.
Ist es zu einem Umweltschaden gekommen oder wurde eine ältere Bodenverunreinigung aufgedeckt, so muss eine sofortige Bewertung durch die Behörde erfolgen.
Je rascher dies geschieht, desto besser. Der Aufwand zur Beseitigung einer verschleppten Verunreinigung ist aufgrund der Folgewirkungen sehr viel größer als eine Sofortmaßnahme. Deshalb besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Boden-, Grundwasser- und Gewässerverunreinigungen.