In Hamburg werden seit 1979 altlastverdächtige Flächen erfasst, untersucht und wenn nötig saniert. Im Altlasthinweiskataster werden Informationen über Flächen registriert, für die Hinweise auf Verunreinigungen vorliegen oder Verunreinigungen oberhalb der Gefahrenschwelle nach Bundes-Bodenschutzgesetz festgestellt wurden.
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden gestuft vollzogen:
- Klärung des Handlungsbedarfs (Untersuchen und Bewerten)
- Gegebenenfalls Sanierung
Die Kennzahlen geben den Stand der Altlastenbearbeitung wieder und werden an dieser Stelle vierteljährlich aktualisiert.
Kennzahlen Altlasten in Hamburg (Stand 1. Juli 2024)
Die Rahmenbedingungen sind bundeseinheitlich mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vorgegeben. In dieser Verordnung sind die für die nutzungsbezogene Beurteilung einer Fläche erforderlichen Prüf- und Maßnahmenwerte enthalten.
Durch Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr soll erreicht werden, dass
- der Mensch auf empfindlich genutzten Flächen keinen kritischen Bodenbelastungen ausgesetzt ist (Wirkungspfad Boden - Mensch, Boden - Nutzpflanze). Empfindliche Nutzungen sind Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen und Kleingärten.
- der Mensch keinen Gefahren durch ausströmende Gase (z.B. Explosionsgefahren durch Methan) ausgesetzt ist. Ausgasungen können insbesondere bei ehemaligen Deponien auftreten (Gefährdung durch Deponiegas).
- keine kritischen Schadstoffe vom Boden in das Grundwasser gelangen (Wirkungspfad Boden - Grundwasser). In diesem Zusammenhang sind Altablagerungen und Altstandorte sowie Tankstellen, chemische Reinigungen und aktuelle Schadensfälle, zu beurteilen.
- die infolge Schadstoffbelastungen beeinträchtigte Qualität des Grundwassers auf ein umweltverträgliches Maß zurückführt wird.
Im Rahmen des Flächenrecyclings werden altlastverdächtige Flächen für öffentliche und private Bau- und Planungsvorhaben untersucht und gegebenenfalls saniert. Dies ermöglicht die Wiedernutzung ehemaliger Industrie- und Gewerbegrundstücke, reduziert den Verbrauch naturnaher Flächen und erhöht das Angebot bereits infrastrukturell erschlossener Flächen.