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Schadstoffe im Boden

Gefährdung der menschlichen Gesundheit

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Bei der Überprüfung des Wirkungspfades Boden - Mensch steht die direkte Gefährdung von Menschen durch Schadstoffe im Boden, z.B. durch direkten Kontakt, im Mittelpunkt.

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Besonders bei Kleinkindern muss davon ausgegangen werden, dass beim Spielen Boden auch in den Mund genommen wird. Es sind daher diejenigen Bereiche, in denen Kinder sich länger spielend aufhalten, vorrangig zu untersuchen. Hierzu zählen neben Kinderspielplätzen auch Wohngrundstücke sowie Haus- und Kleingärten.

Für die Beurteilung einer möglichen Gefährdung durch direkte Aufnahme von verunreinigtem Boden werden Bodenproben aus verschiedenen Tiefen (üblicherweise bis 35 cm) entnommen und auf die vermuteten Schadstoffe (z.B. Schwermetalle) hin analysiert.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Prüfung der Gefährdung der menschlichen Gesundheit über den Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze dar.

Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Reinhaltung von Nahrungs- und Futterpflanzen. Es werden deshalb vorrangig landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Haus- und Kleingärten mit Nutzpflanzenanbau untersucht und bewertet.

Zur Beurteilung einer möglichen Gefährdung durch den Verzehr von Pflanzen, die Schadstoffe aus dem Boden aufgenommen und angereichert haben könnten, werden ebenfalls Bodenproben aus verschiedenen Tiefen (üblicherweise bis 60 cm ) auf die vermuteten Schadstoffe hin analysiert.

Außerdem können zusätzlich die zum Verzehr bestimmten Pflanzen bzw. Pflanzenteile untersucht werden.

Als Bewertungsmaßstab für die Schadstoffgehalte im Boden für die Wirkungspfade Boden - Mensch und Boden - Nutzpflanze gelten bundeseinheitlich die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung.

Anhand der Untersuchungsergebnisse und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben werden die untersuchten Flächen abschließend bewertet; gegebenenfalls werden Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit ergriffen. Dies können neben Sanierungsmaßnahmen (z.B. durch Austausch des verunreinigten Bodens) auch Nutzungsbeschränkungen oder Anbauempfehlungen sein.