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Sanierungsprojekte

Bille-Siedlung

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Die ehemalige Bille-Siedlung ist in den fünfziger Jahren auf einem Altspülfeld errichtet worden, das seit den dreißiger Jahren aufgespült und zwischen 1945 und 1950 vor der Besiedelung flächendeckend mit einer Schlickschicht überzogen worden war, zur Bodenverbesserung zwecks Nutzung als Garten- und Landwirtschaftsfläche.

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Im Einzelnen wurden im Oberboden, der ehemaligen Schlickschicht, für Arsen Gehalte bis 211 mg/kg (Mittelwert ca. 80 mg/kg), für Cadmium Gehalte bis 19 mg/kg (Mittelwert 5 mg/kg) und für Dioxin (PCDD/ PCDF) Gehalte zwischen 172 - 3.855 ng/kg I-TEQ (berechnet nach NATO-CCMS, Mittelwert ca. 910 ng/kg I-TEQ) gemessen. Die gesundheitliche Bewertung aller Untersuchungsergebnisse zeigte 1990/91, dass für Arsen, Cadmium und Dioxin (PCDD/PCDF) die Anforderungen an eine gesundheitliche Vorsorge nicht erfüllt werden. Die Böden waren daher nicht uneingeschränkt nutzbar, insbesondere für spielende Kinder, für den Anbau von Nahrungspflanzen oder für das Halten und Verzehren von Kleinvieh und deren Produkten wie z.B. Eier. Im Untergrund stehen außerdem in einem größeren Bereich methanhaltige Gase teilweise unter Druck an, die sich aus organischer Biomasse im Spülfeld gebildet hatten. Sie konnten in Wohnhäuser gelangen und dort explosionsfähige Gas-Luftgemische bilden. Zwei vorgefundene gesundheitsgefährdende Ölschäden wiesen darauf hin, dass während oder nach dem Anlegen des Spülfeldes vereinzelt auch Abfallablagerungen erfolgten. Im Zweiten Weltkrieg befand sich eine Flak-Stellung auf dem Gelände, so dass mit Munition gerechnet werden musste.

Bille-Siedlung
BUKEA

Das Sanierungskonzept , das zwischen 1989 und 1992 von der Hamburger Umweltbehörde aufgestellt und vom Hamburger Senat verabschiedet worden war, sah den Erhalt der Wohnbebauung für die Teilbereiche der Siedlung vor, die im Untergrund kein Methan aufwiesen. Hier sollte durch einen Bodenaustausch die ehemalige Schlickschicht entfernt werden. In dem Bereich mit den hohen Methangehalten in der Bodenluft erschienen die Häuser nicht mit vertretbarem Aufwand sanierbar zu sind. Daher wurde entschieden, hier auf eine weitere Wohnnutzung zu verzichten und das Gelände als Grünfläche zu nutzen, nach einer Abdeckung als Sicherung gegen Direktkontakt und Verwehungen. Für die beiden Ölschäden wurde eine Auskofferung und eine hydraulische Fassung vorgesehen. Vor der Sanierung mussten wegen der ehemaligen Flakstellung Teilbereiche von Kampfmittelräumdienst untersucht werden.

Auf rd. 100 Wohngrundstücken (rd. 11 ha) wurde die ehemalige Schlickschicht (Mächtigkeit im Durchschnitt: 0,7 m, maximal 1,5 m) durch einen Bodenaustausch flächendeckend entfernt. Hochbelastete Böden (insgesamt 6.200 t insbesondere mit PCDD/PCDF-Gehalten über 1.000 ng/kg I-TEQ) wurden der Bodenwäsche zugeführt oder mussten - bei zu hohen Schluffgehalten - deponiert werden. Der überwiegende Anteil des Bodenaushubs (rd. 85.000 m³), der minderbelastet war, wurde im Bereich der Grünfläche zur Geländemodellierung wiederverwandt. Die gasfreien sanierten Wohngebiete wurden zusätzlich durch eine Dichtwand (bis zu 11 m tiefe Stahlspundwand mit kunststoffgedichteten Schlössern) gesichert, um das Zuwandern von Gasen zu verhindern. Vor der Sanierung war 1992 eine Testsanierung auf drei Grundstücken durchgeführt. Die eigentliche Sanierung gliedert sich in drei Bauabschnitte: Wohngebiet I mit 50 Grundstücken (1993/94), Wohngebiet IIa mit sieben Grundstücken (1995) und Wohngebiet IIb mit 40 Grundstücken (1995/96).

Bille-Siedlung Hamburg
BUKEA

Laut Senatsbeschluss aus 1996 ist hier eine öffentliche 9-Loch-Golfanlage entstanden. Im Zuge dieser privaten Baumaßnahme wurde 1999/2000 eine 17 ha große Fläche mit einer 0,6 m mächtigen Schicht aus unbelastetem Boden abgedeckt. Die Anlage wird von einem privaten Investor betrieben. Zwei bleibewillige Erbaubrechtigte haben in dem Gebiet Bestandsschutz bis ca. 2050; ihre Grundstücke sind nicht saniert worden.

Die Kosten für die Sanierung der Wohngrundstücke und der Ölschäden betragen rd. 14 Mio. €, die Abdeckung der Grünfläche beläuft sich auf rd. 2 Mio. €.

Die bleibewilligen Bewohnerinnen und Bewohner, die sich 1992 zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen hatten, wurden durch einen Sanierungsbeirat an der Gesamtkonzeption für die Bille-Siedlung sowie an der Sanierungsplanung und -durchführung beteiligt. Der Beirat war vom Hamburger Senat auf der Grundlage des Hamburgischen Gesetzes über Verwaltungsbehörden (§ 16) eingerichtet worden. Die Betroffenen wurden von einem Fachgutachter eigener Wahl und einem Rechtsanwalt betreut.

Den Bewohnerinnen und Bewohnern wurden nach den Dioxinfunden 1991 von der Stadt Hamburg freiwillige Ankaufangebote gemacht, da die Zukunft der Siedlung und insbesondere deren Sanierbarkeit nicht absehbar waren. Damals lebten auf der 31 ha großen Fläche ca. 760 Bewohnerinnen und Bewohner in knapp 300 Haushalten, meist auf Erbbaurechtsgrundstücken (städtische Flächen) mit Doppelhausbebauung, teils als Mieter einer Baugenossenschaft. Von dem Ankaufangebot machten rd. 85% Gebrauch, insgesamt hat die Stadt über 115 Mio.DM für die Absiedelung aufgewandt. Durch den Verkauf sanierter Grundstücke - teils nach Neuzuschnitt - nahm die Stadt bis 1996 ca. 14 Mio.DM ein, zusätzliche 5 Mio.DM sollten durch weitere Verkäufe hinzukommen. Mit den bleibewilligen Erbbauberechtigten wurden Sanierungsvereinbarungen abgeschlossen, in den u.a. geregelt war, dass die Gärten in Eigenregie neu anzulegen waren; hierfür hatten die Bewohner zuvor für den vorhandenen Gartenaufwuchs Entschädigungen erhalten.

Kontakt

Freie und Hansestadt Hamburg


Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten, A2 - Bodenschutz und Altlasten