Die Altablagerung Neusurenland wird seit vielen Jahren durch regelmäßige Gas- und Grundwasseruntersuchungen überwacht. Die Ergebnisse belegen, dass die derzeitige Nutzung gefahrlos möglich ist.
Um die Überlegungen für andere Nutzungen wie zum Beispiel für den Wohnungsbau auf belastbare Informationen stützen zu können, waren weitergehende Untersuchungen notwendig.
Erkundung und Machbarkeitsstudie
Im Sommer 2018 wurden von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) über die gesamte Fläche der Altablagerung Bohrungen durchgeführt, um die Ausdehnung, die Tiefe und den Aufbau der Altablagerung zu erkunden. Aus dem Bohrmaterial wurden Proben entnommen und in einem Umweltlabor näher untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse der Erkundungs- und Laborarbeiten wurde eine technische Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Altablagerung erarbeitet.
Vier Nutzungs- beziehungsweise Sanierungsvarianten wurden verglichen:
1. Komplettaushub des gesamten Altablagerungsmaterials mit dem Ziel der Wohnbebauung auf der gesamten Fläche der Altablagerung.
2. Teilbebauung des östlichen Teils (Rasensportplätze) / Beibehaltung der Schulsportplätze und der BMX-Bahn.
3. Teilbebauung des erweiterten östlichen Teils (Rasensportplätze plus BMX-Bahn) / Beibehaltung der Schulsportplätze.
4. Nutzung der gesamten Fläche als Sport- und Freizeitgelände / Grünnutzung im östlichen Teil (Rasensportplätze).
Ergebnisse
Die Ausdehnung der Altablagerung wurde auf circa 46.000 Quadratmeter bestimmt. Die Unterkante der Altablagerung befindet sich im Durchschnitt in 8 bis 10 Meter Tiefe unter der Oberfläche. Aus den Bohrungsdaten wurde ein Altablagerungsvolumen von ungefähr 450.000 Kubikmeter ermittelt. Es handelt sich weitestgehend um mineralisches Material, in welches flüssige Industrieabfälle eingebracht wurden. Die Altablagerung wird als Industriemülldeponie eingestuft, welche eine flächendeckende und uneinheitliche Belastung an Schadstoffen aufweist.
Die Leitparameter der Schadstoffbelastung sind Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Weiterhin treten eine Vielzahl von deponietypischen Schadstoffen, wie zum Beispiel Schwermetalle und untergeordnet Polychlorierte Biphenyle (PCB) auf. Es handelt sich um Haus-, Gewerbe- und Industriemüll, der bis 1966 in der ehemaligen Tongrube abgelagert wurde.
Bei der aktuellen Nutzung der Fläche geht von der Altablagerung weiterhin keine Gefährdung aus.
Alle vier betrachteten Sanierungsvarianten wären technisch umsetzbar. Die ermittelte Masse ist extrem groß. Daher wird die Durchführung der Sanierung von den Faktoren des Transportes/der Verkehrsführung, der Entsorgung, der Sanierungsdauer und der geschätzten Sanierungskosten begrenzt.
Die am Mittwoch, dem 25. März 2020, in der Aula der Schule Surenland vorgesehene zweite Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse der Detailerkundung und der technischen Machbarkeitsstudie wurde aufgrund der Corona-Thematik abgesagt und wird bis auf weiteres verschoben.
Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen und mögliche Nutzungs- beziehungsweise Sanierungsvarianten stehen hier vorab als Download zur Verfügung.
Ergebnisbericht
- Teil 1 Erkundung
- Teil 1 Erkundung - Anlagen
- Teil 2 Technische Machbarkeitsstudie
- Teil 2 Technische Machbarkeitsstudie - Anlagen
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Hintergrundinformationen
Im Rahmen des Überwachungsprogramms der BUE werden auf der Altablagerung Neusurenland seit 1998 Messungen der Bodenluft zur Beobachtung der Gasentwicklung sowie Messungen in Schächten durchgeführt, um rechtzeitig eventuelle Gefährdungen zu erkennen.
Das Überwachungskonzept umfasst derzeit neun Bodenluftmessstellen auf der Altablagerung und vier Schächte im Bereich des Schulgeländes.
Im Rahmen der Detailerkundung im Sommer 2018 wurden innerhalb der Altablagerung erhöhte Methan- und Kohlendioxidkonzentrationen sowie erhöhte Konzentrationen an Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol (BTEX) und leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) nachgewiesen.
Mit einem relevanten Deponiegaspotenzial im Ablagerungskörper ist daher noch langfristig zu rechnen. Bei unversiegelten Flächen kann dieses Gas gleichmäßig in die Atmosphäre entweichen und stellt keine Gefahr dar. Eine Gefährdung kann eintreten, wenn das Gas in bauliche Anlagen (besonders in Kellerräume und Schächte) eindringt. In den Schächten wurden keine erhöhten Gaskonzentrationen festgestellt.