Im Altlasthinweiskataster werden Informationen über Flächen gespeichert, für die Hinweise auf Bodenbelastungen vorliegen. Darunter versteht man schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten oder altlastverdächtige Flächen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).
Die Auskünfte aus dem Altlasthinweiskataster erhalten Sie auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG). Das UIG schafft den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen. Der Informationszugang kann gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, wenn zum Beispiel personenbezogene Daten betroffen sind.
Im Downloadbereich finden Sie ein Formular, das Sie uns ausgefüllt vorzugsweise per E-Mail, ansonsten per Post oder Fax zusenden können.
Erforderliche Angaben
Bitte machen Sie im Formular genaue Angaben, um welches Grundstück es sich handelt:
- Straße und Hausnummer des Grundstücks sowie den genauen Lageplan des Grundstücks oder die Nummer des Flurstücks.
Bitte vergessen Sie nicht die Unterschrift(en) zur datenschutzrechtlichen Einwilligung.
Erläuterungen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Angaben, damit wir Ihre Anfrage schneller bearbeiten können
Geben Sie bitte im Formular die entsprechenden Daten zur Grundstückseigentümerin oder zum Grundstückseigentümer ein.
Falls Sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks sind, holen Sie bitte die Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers ein.
Achtung!
Wegen der extrem hohen Nachfrage dauert die Bearbeitung der Auskünfte aus dem Altlasthinweiskataster derzeit länger und kann über sieben Wochen liegen. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage nicht doppelt. Bitte sehen Sie auch von telefonischen Nachfragen ab. Wir bemühen uns, alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten.
Für Auskünfte sowie für Fotokopien oder ähnliches können Gebühren und Auslagen nach der Umweltgebührenordnung anfallen.