Bei der Beurteilung von Grundwassergefährdungen durch Altlasten sind leichtflüchtige organische Stoffe wie LCKW, BTEX und Benzinkohlenwasserstoffe von großer Bedeutung. Erst durch die Anpassung der Untersuchungsverfahren an die besonderen Anforderungen an die Untersuchung leichtflüchtiger Stoffe werden diesbezügliche Regelungen im Entwurf der BBodschV anwendbar.
In den Veröffentlichungen „Elution leichtflüchtiger Stoffe aus Bodenproben“ und „Realitätsnahe Abschätzung der Mobilität leichtflüchtiger Stoffe in Böden“ wird ein an die DIN 19529: 2009-4 angelehntes Untersuchungsverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Stoffe im 1:2-Eluat vorgestellt und auf seine Anwendbarkeit geprüft.
Erste Untersuchungsergebnisse zeigen die grundsätzliche Eignung des Verfahrens. Das Verfahren zeichnet sich durch einfache Handhabbarkeit und geringen zeitlichen Aufwand aus. Als ein kostengünstiges und aussagekräftiges Verfahren könnte es bei der Gefährdungsabschätzung in der Altlastenbearbeitung eingesetzt werden.