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Sachverständige und Untersuchungsstellen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Die "Hamburgische Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (HmbVSU)" setzt eine Übereinkunft der norddeutschen Umweltressorts um, die ein einheitliches Anerkennungsverfahren für Bodenschutz-Sachverständige in Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorsieht.

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Die Anerkennung der Sachverständigen wird durch die örtlich zuständigen Handelskammern und Industrie- und Handelskammern vorgenommen.

Die komplexen Zusammenhänge, die bei der Beurteilung von Bodenverunreinigungen und der Erarbeitung geeigneter Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind, erfordern oft die Hilfe von Sachverständigen.

Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachverständigen, die Aufgaben nach dem Bundes Bodenschutzgesetz wahrnehmen, sind Sachkunde, Zuverlässigkeit und ausreichende technische Ausstattung. Die Handelskammer Hamburg bedient sich gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern der übrigen norddeutschen Länder eines Fachgremiums, in das Prüfer aus der behördlichen, privatwirtschaftlichen und Hochschulpraxis entsandt werden. Für den norddeutschen Wirtschaftsraum steht damit ein kostengünstiges und qualitativ hochwertiges Verfahren zur Verfügung.

Interessenten können sich an die Handelskammer Hamburg wenden: service@hk24.de

Die in Hamburg bisher anerkannten Sachverständigen sind der bundesweiten Datenbank ReSyMeSa - Recherchesystem Messstellen und Sachverständige zu finden.

Der Text der Verordnung ist zu finden im Online-Portal der Justizbehörde Hamburg mit dem Suchbegriff "HmbVSU".

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Umsetzung der Hamburgischen Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (HmbVSU), veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger Nr. 29 2008

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