In den meisten Kleingartenvereinen sind keine Einschränkungen aufgrund von Schadstoffbelastungen durch Schlick im Oberboden notwendig.
Aufgrund der Schadstoffbelastungen im Oberboden (Überschreitung von Maßnahmenwerten) musste in einem Kleingartenverein der Anbau von Gemüse, Kräutern, Kartoffeln und bodennah wachsendem Beerenobst untersagt werden. Bei einem weiteren Kleingartenverein und einer Einzelparzelle mit kleingartenähnlicher Nutzung liegen die Bodenbelastungen in einer Größenordnung, bei der keine Nutzungsbeschränkungen angeordnet werden mussten. Es wurden jedoch aus Vorsorgegründen Empfehlungen für den Nutzpflanzenanbau und für die Gestaltung von Kinderspielbereichen gegeben. Die ausgesprochenen Empfehlungen sind in der Anlage beispielhaft dargestellt.