
Für 67 Kinderspielplätze konnte eine Gefährdung durch Schlick im Oberboden - tlw. auch im Hinblick auf deren regelmäßige Pflege und Umgestaltung - ausgeschlossen werden.
In einem Fall wurden vorsorglich Handlungsempfehlungen bezüglich Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen gegeben, zwei Kinderspielflächen wiesen deutliche Prüfwertüberschreitungen auf, so dass hier eine Sanierung des Oberbodens bzw. ein Rückbau der Spielgeräte notwendig war.