Nutzungsmöglichkeiten
In den oberen 100 Metern der Erdkruste wird das Wärmepotenzial vor allem für dezentrale Heizanlagen genutzt. Möglich ist auch eine Nutzung des Untergrundes als Quelle für Kühlsysteme oder als Wärme- oder Kältespeicher. Typische Systeme sind Erdwärmekollektoren, Erdwärmesonden, Grundwasserbrunnen oder auch erdberührte Betonbauteile wie z.B. Energiepfähle.
Auskunft über das geothermische Potenzial
Das Geologische Landesamt Hamburg (GLA) kann Ihnen anhand der verfügbaren Informationen aus dem umfangreichen Bohrarchiv über den zu erwartenden geologischen Aufbau des Untergrundes und das daraus ableitbare geothermische Potenzial für einzelne Standorte Auskunft geben. Für das Hamburger Stadtgebiet wurden Übersichtskarten zur Abschätzung der mittleren Wärmleitfähigkeit entwickelt, die direkt über das Bohrdatenportal eingesehen werden können.
Wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbau von Erdwärmesonden
Für den Einbau von Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die Sie in der Abteilung „Wasserwirtschaft“ der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantragen können. Den „Leitfaden Erdwärmenutzung“ sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie über die Internetseite der Abteilung „Wasserwirtschaft“.
Für den Wasserrechtsantrag zum Einbau von Erdwärmesonden ist in jedem Fall eine schriftliche Stellungnahme des Geologischen Landesamtes (Antrag über das Funktionspostfach) erforderlich. Auch sind die einzelnen Bohrungen zur Erdwärmenutzung über die norddeutsche Bohranzeige beim Geologischen Landesamt anzuzeigen.
Länderübergreifende Projekte
In Zusammenarbeit mit anderen Geologischen Diensten beteiligt sich das Geologische Landesamt Hamburg an diversen Gemeinschaftsprojekten. Ziel dieser Vorhaben ist eine Erweiterung der vorhandenen geowissenschaftlichen Fachinformationssysteme, um aussagekräftige Daten zur Wärmeleitfähigkeit des Untergrundes zu erhalten. Damit soll die Planungssicherheit bei der Auslegung von geothermischen Heiz- oder Kühlsystemen (Erdwärmesonden, -kollektoren usw.) verbessert werden.
Wir stehen Ihnen gerne für mündliche und schriftliche Auskünfte zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer (040) 4 28 40-52 59 oder
(040) 4 28 40-52 60
Wir sind auch über unser Funktionspostfach erreichbar: gla@bukea.hamburg.de
Wichtige Hinweise zur Planung geothermischer Anlagen!
Das Interesse an der Nutzung regenerativer Energien im Bereich der Gebäudeheizung und -kühlung ist in den letzten Monaten spürbar angewachsen. Diese Entwicklung hat verschiedene Ursachen, eine davon ist sicherlich der deutliche Preisanstieg für fossiles Heizöl und Erdgas.
Das Amt Wasser, Abwasser und Geologie der BUKEA ist zwar gerne bereit Auskünfte im Zusammenhang mit der Erdwärmenutzung zu geben. Allerdings können wir keine Beratung im Hinblick auf die Wahl des für Ihren Einzelfall geeigneten und energetisch sinnvollen Heizungssystems anbieten. Hierzu sind vorab zahlreiche Detailfragen, wie z.B. Wärmedämmung des Hauses, Heizenergiebedarf, evtl. Kühlbedarf, Vorhandensein von oder Umrüstbarkeit auf Fußbodenheizung usw. zu klären.
Deshalb möchten wir Ihnen nachfolgende Hinweise für ein zeitsparendes, effizientes Vorgehen geben, mit denen Sie schnellstmöglich Klarheit über die Realisierungschancen einer geothermischen Anlage bekommen:
- Wir empfehlen dringend die Hinzuziehung eines Fachplaners zur Ermittlung des Energiebedarfs und des sonstigen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs für Ihr Gebäude. Insbesondere bei Bestandsgebäuden ist eine solche Planung unerlässlich.
- Informationen über die Möglichkeiten und Grenzen einer Erdwärmeanlage erhalten Sie zudem bei unabhängigen Energieberater:innen oder auch beim EnergieBauZentrum. Dort werden individuelle Beratungen und Informationsveranstaltungen zu diesem Themenbereich angeboten.
- Umfassende Informationen unseres Amtes zur Erdwärmenutzung finden Sie im Leitfaden zur Erdwärmenutzung. Insbesondere die Checkliste (Ziffer 10.1) enthält wichtige Hinweise und Empfehlungen.
- Im Bohrdatenportal haben wir in einer Karte grundstücksbezogen Informationen veröffentlicht, anhand derer Sie erkennen können, ob die Erdwärmenutzung auf Ihrem Grundstück grundsätzlich möglich ist.