Im Fokus der Förderung steht die Unterstützung bei der energetischen Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden (NWG), um eine Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der CO2-Emissionen herbeizuführen. Dafür stellt die BUKEA in 2025 eine Million Euro, in 2026 zwei Millionen Euro sowie in 2027 fünf Million Euro aus dem Klimaplan zur Verfügung. Förderanträge können laufend ab dem 01.08.2025 bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden.
Was wird gefördert?
- Energieberatungen
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Maßnahmen an der Gebäudehülle bei Effizienzgebäude-Sanierungen von „Worst Performing Buildings“
- Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe
- Machbarkeitsstudien und Modernisierungen mit vorgefertigten Fassaden- und Dachmodulen (Stichwort: Serielles Sanieren)
- Energetische Qualitätssicherung während der Planungs- und Bauphase
Die Maßnahmenförderung berechnet sich nach sanierter Bauteilfläche, es stehen maximal 300.000€ pro Förderfall zur Verfügung.
Wer ist antragsberechtigt?
- Grundeigentümerinnen und -eigentümer von Hamburger Nichtwohngebäuden oder gemischt genutzten Gebäuden mit überwiegender Nutzung als Nichtwohngebäude
- KMUs sowie gemeinnützige, kirchliche oder soziale Einrichtungen mit erschwerten Möglichkeiten für die Refinanzierung einer Investition erhalten begünstigte Förderkonditionen.
- Anträge können laufend bei der IFB Hamburg gestellt werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie hier: Programmseite der IFB Hamburg.
Begleitende Informationen finden Sie unter: Studie zur energetischen Sanierung privater Nichtwohngebäude
Weitere attraktive Förderungen für Bauverantwortliche
Die Hamburger Heizungsförderung unterstützt mit Zuschüssen u.a. die Installation von Wärmepumpen und Wärmenetzanschlüssen inklusive Umfeldmaßnahmen (z.B. Fußbodenheizung). Das Programm Nachhaltiges Bauen fördert klimaschonende Baustoffe in der Gebäudekonstruktion, Ökobilanzen und Qualitätssicherungen.