Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschft (BUKEA) erarbeiten gemeinsam im Rahmen des Hamburger Klimaplans eine Strategie zur Sanierung des privaten Nichtwohngebäudebestands in Hamburg.
Am 15.04.2025 wurden die Ergebnisse dieser Begleitforschung „Instrumente der energetischen Sanierungsstrategie für private Nichtwohngebäude (NWG) in Hamburg“ im Konferenzzentrum der BUKEA präsentiert. Zudem stellte die Hamburgische Investitions- und Förderbank das aktuelle Förderangebot für NWG vor und gab einen Ausblick auf die zukünftige Landesförderung zur energetischen Modernisierung von NWG. Im Nachgang fand ein anregender Austausch statt und die die Teilnehmenden nutzen die Gelegenheit zum zielgerichteten Netzwerken.
Hintergrund
Als wissenschaftliche Forschungsnehmer wurden im Frühjahr 2024 das Öko-Institut e.V. und das Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien – IREES GmbH beauftragt, um unter breiter Beteiligung Hamburger Stakeholder Sanierungspotentiale und -hemmnisse herauszuarbeiten und Instrumente zur weiteren Unterstützung für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zu entwickeln.
Zwischen Herbst 2024 und Frühjahr 2025 wurden vier Dialogformate mit den Branchen Gewerbe, Handel, Dienstleitung, der Immobilienwirtschaft, sowie mit Akteuren aus Kultur, Gesundheit und Soziales durchgeführt. Weitere verwaltungsinterne Formate und Abstimmungen fanden statt, um die Verknüpfung und Validierung innerhalb der Verwaltung zu gewährleisten. Im Rahmen der Beteiligung wurde viel Zeit und Engagement von privatwirtschaftlichen Akteuren, Beratungsakteuren und der Verwaltung aufgebracht. Das Projektteam bedankt sich herzlich für die konstruktive Mitarbeit und das Engagement.
EU-Gebäudeenergierichtlinie
Anlässlich der am 12.04.2024 durch den Ministerrat der Europäischen Union beschlossenen EU-Gebäudeenergierichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) zeichnet sich ab, dass die EU die Gebäudesanierung für eine höhere Energieeffizienz und mehr Klimaschutz vorantreibt. Für Nichtwohngebäude (also alle Immobilien, die nicht zum Wohnen gedacht sind) macht die EU-Richtlinie gebäudescharfe Sanierungsvorgaben: die 16% der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz müssen bis 2030 saniert werden, weitere 10% bis 2033. Welche Gebäude genau betroffen sind und wie tiefgreifend Sanierungen umgesetzt werden müssen, wird in Deutschland entschieden. Im nächsten Jahr findet die nationale Ausgestaltung der Richtlinie in nationales Recht statt. Schon jetzt wird deutlich, dass auch in Hamburg Gebäudesanierungen bei ausgewählten Gewerbeimmobilien mit schlechtem energetischem Zustand gesetzlich gefordert sein werden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet Unterstützung auch Ihr Gebäude klimafit zu machen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Gebäudesanierung von Nichtwohngebäuden und passende Förderungen: