Seit der Gründung der Hamburger Energielotsen im Jahr 2019 haben sich das Ordnungsrecht und die Förderlandschaft auf Landes- und Bundesebene im Hinblick auf das energieeffiziente Bauen immer wieder verändert. Auch das Jahr 2024 bringt eine ganze Reihe von Änderungen mit sich, die sich erheblich auf das Bauen in Hamburg und Deutschland auswirken.
Die Hamburger Energielotsen haben deshalb Peter-M. Friemert, Koordinator der Hamburger Energielotsen und Geschäftsführer der ZEBAU GmbH und Kristian Hentzschel, Leiter Energie & Qualität bei der IFB Hamburg, gefragt, womit Hamburger Hauseigentümerinnen und -eigentümer im Jahr 2024 rechnen müssen.
Redaktion: Das Jahr 2024 ist mit vielen Änderungen in der Förderlandschaft gestartet. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ging an den Start und auch die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes ist seit 01.01.2024 wirksam. Was ist neu in den Förderprogrammen? Und was können Ratsuchende erwarten?
Friemert: Die besondere Bedeutung für die Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele ist jetzt für Maßnahmen wie den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Stromnetze, der Wasserstoff- sowie Wärmenetzinfrastruktur und der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge festgeschrieben, indem sie im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Das wird Auswirkungen haben, wo entgegenstehende Einzelinteressen den Klimaschutz aufhalten könnten. Maßnahmen für den baulichen sommerlichen Wärmeschutz (Abschattung, Markisen usw.) wird ein Vorrang vor dem Einbau von Klimaanlagen eingeräumt. Es gibt Anpassungen bei der schon bestehenden PV-Pflicht, indem z. B. keine PV-Verpflichtung besteht, wenn lediglich eine Dachinstandhaltung vorgenommen wird. Ferner kommt ab 01.01.2027 die Dachpflicht einer Kombination aus Gründach und Photovoltaik, wobei auch alternative Lösungen für PV z. B. an Fassaden denkbar sind. Insgesamt verhalten sich diese und weitere Maßnahmen im Rahmen einer notwendigen strengeren Beachtung von Klimaschutz beim Bauen und auf dem Weg zu klimaneutralen Gebäuden bis zum Jahr 2045.
Hentzschel: Nach dem zwischenzeitlichen Stopp diverser Bundesförderprogramme, sind alle Programme weitestgehend wieder aktiv und können beantragt werden bzw. gibt es Übergangsfristen und es kann mit dem Bau begonnen werden. Währenddessen liefen die Landesförderprogramme ununterbrochen weiter bzw. wurden sogar noch verbessert, wodurch diverse Projekte aufgefangen werden konnten. Zum Jahreswechsel sind traditionell alle Wohnungsbauförderprogramme überarbeitet und die Zuschüsse erhöht worden, was auch auf die meisten Förderrichtlinien der Umweltbehörde zutrifft. Bei der Bundesförderung hat sich neben einigen Förderhöhen insbesondere das Verfahren bei den Einzelmaßnahmen geändert. Hier ist künftig ganz besonders die Reihenfolge der Antragstellung und Beauftragung zu beachten.
Wichtig ist noch zu wissen, dass meist nur freiwillige Maßnahmen gefördert werden. Wenn z. B. die Solar-Gründachpflicht greift, dann ist eine Förderung nicht mehr möglich. In diesen Fall sollten Maßnahmen also ggf. vorgezogen werden, damit die bestehenden Fördermöglichkeiten noch genutzt werden können. Weiterhin hat der Bund in der BEG mit dem Klima-Geschwindigkeitsbonus entsprechende Anreize gesetzt. Dieser Bonus reduziert sich alle drei Jahre.
Redaktion: Und was bedeutet die nun für Privatpersonen, die einen Neubau planen?
Friemert: Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition stand ja das Ziel im Raum, dass der Neubau im Jahr 2025 auf einen Effizienzhaus 40 Standard angehoben wird. Damit ist jetzt wohl nicht mehr zu rechnen. Die PV-Dachpflicht bleibt erhalten und dann gelten natürlich aus dem GEG die Anforderungen an die Heizungsanlagen mit einem 65 %-Anteil an Erneuerbaren Energien. Noch besser wäre gleich komplett ohne fossile Brennstoffe zu planen.
Hentzschel: Neben dem klassischen Programm 124 für den Ankauf/Bau, fördert die KfW beim Neubau erst ab dem Effizienzhausstandard 40 den sogenannten klimafreundlichen Neubau (KFN 297/298) mit einem zinsvergünstigten Darlehen. In Abhängigkeit zum Haushaltseinkommen bzw. der Familiengröße, kann ggf. das Programm 300 Wohneigentum für Familien mit einem weiteren zinsgünstigen Darlehen genutzt werden.
Für den erstmaligen Bau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bietet die IFB Hamburg ein zinsgünstiges Darlehen. Das IFB-Eigenheimdarlehen ergänzt nachrangig Ihr Bankdarlehen und wird für 15 Jahre zu einem Zinssatz von zwei Prozent gewährt. Die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl, das eine Kooperationsvereinbarung mit uns geschlossen hat. Für kinderreiche Familien gelten besondere Konditionen.
Eine Kombination mit den Hamburger Landesmitteln für grüne Dächer/Fassaden sowie Regenwasserzisternen ist aber in jedem Fall möglich. Das Förderprogramm Erneuerbare Wärme kommt allerdings erst ab dem Effizienzhausstandard 55 in Frage.
Redaktion: Seit dem 01.01.2024 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu geregelt. Was bedeutet das für Bauwillige?
Hentzschel: Die gute Nachricht gleich vorweg: Die an vielen Stellen negative Vorberichterstattung spiegelt nicht das Ergebnis des tatsächlich jetzt bestehenden Förderangebotes wider und hat aus unserer Sicht unnötig für Unruhe gesorgt. Bafa und KfW teilen sich jetzt die Zuständigkeiten wieder auf. Zunächst ist also zu unterscheiden, ob es sich um Einzelmaßnahmen (Bafa) handelt oder ob ein Effizienzhausstandard (KfW) erreicht werden soll. Beides ist weiterhin möglich und wird mit Zuschüssen ab 15 % aufwärts gefördert. Je nach Maßnahmen und individueller Situation, können im Idealfall sogar maximal 70 % Zuschuss erreicht werden. Zusätzlich zu den Zuschüssen für Einzelmaßnahmen gibt es sogar das Angebot eines Ergänzungsdarlehens, falls die Restfinanzierung nicht über Eigenkapital erfolgen kann.
Redaktion: Welche Bedeutung hat die Klimafolgenanpassung für Eigenheimer und welche Hilfen gibt es da?
Friemert: Die Hamburger Energielotsen bieten ein bundesweit nahezu einmaliges Beratungsangebot für Eigentümerinnen und Eigentümer an. Diese Beratung beim Kunden hat in den letzten Jahren zunehmend Interesse geweckt. Angesichts der sich so spürbar verändernden Klimaverhältnisse müssen wir unter anderem vermehrt mit Extremwetterereignissen wie Starkregen und Hitzewellen rechnen. Mit Blick auf die steigenden Temperaturen können z. B. geeignete Verschattungen und eine bessere Außendämmung helfen.
Redaktion: Wie kann die IFB Hamburg dabei unterstützen?
Hentzschel: Gründächer können in vielerlei Hinsicht von Vorteil sein. Neben der hohen Speicherfähigkeit von Regenwasser, trägt ein Gründach auch zur Kühlung der darunterliegenden Räume bei, sieht gut aus und bietet einen natürlichen Schutz der Dachhaut – um nur einige positive Eigenschaften zu nennen. Nach der im März 2024 überarbeiteten Förderrichtlinie beträgt der Zuschuss im privat genutzten Bereich bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Auch Fassadenbegrünungen können mit Zuschüssen gefördert werden. Seit Mitte 2023 werden außerdem Regenwasserzisternen bezuschusst. Ziel ist es, während der länger werdenden Trockenperioden den Garten mit dem gespeicherten Regenwasser zu bewässern und dadurch Trinkwasser zu sparen. Das Förderprogramm wurde gleich nach Veröffentlichung erfreulich gut nachgefragt, 2024 mit neuem Budget ausgestattet und voraussichtlich im zweiten Halbjahr um die Module Versickerung und Entsiegelung erweitert.
Redaktion: Was sollten denn Hamburger Bauherrinnen und Bauherren aber auch Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer im Jahr 2024 tun, wenn Modernisierungen anstehen?
Friemert: Die Hamburger Energielotsen informieren stets zu den anstehenden Gesetzesveränderungen und Förderprogrammen und verbinden das mit der kundengerechten Energieberatung. Das kostenfreie Angebot bleibt weiterhin bestehen und sollten alle nutzen, die Modernisierungen an ihrem Haus vorhaben.
Hentzschel: Bau- und Modernisierungswillige werden auch in Zukunft nicht mit den Investitionen alleine gelassen. Um die Energiewende zu schaffen, brauchen wir Kontinuität in der Fördermittellandschaft. Die Bundesförderung hat sich bereits neu geordnet und die Weichen gestellt. Hamburg wird auch weiterhin mit seinen landeseigenen und vielseitigen Förderprogrammen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen flankieren und die Bauherrinnen und Bauherren bei ihren Vorhaben unterstützen.
Redaktion: Vielen Dank für Ihre Hinweise und Tipps!