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Heizungstausch

Pflicht zur Einbindung von Erneuerbaren Energien

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Heizen und das Erwärmen von Wasser für den täglichen Bedarf verursachen hohe CO2-Emissionen in Hamburg. Das soll sich ändern. Seit Juli 2021 muss beim Heizungstausch ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies sieht das Hamburger Klimaschutzgesetz vor, die Details und Ausnahmeregelungen zu den Anforderungen sind in einer Rechtsverordnung festgelegt.

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Einen Überblick über die Regelungen finden Sie auf dieser Seite mit Fragen & Antworten zur Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung finden Sie hier

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