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Förderung Grüner Fassaden

An die Wände – fertig – grün!

Grüne Fassaden werden in Hamburg gefördert, denn sie verheißen Abkühlung im Sommer.

Ganz Landschaftsarchitekten

Förderung von begrünten Fassaden

Die Hamburger Gründachförderung wurde ab Juni 2020 um die Fördermöglichkeiten für Grüne Wände ergänzt. Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen werden für private Antragstellende pauschal mit 60 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Mittlere und große Unternehmen profitieren von einer 50, bzw. 40 prozentigen pauschalen Förderung. 
Die Zuschüsse gelten für vorbereitende Arbeiten, Rankhilfen, Pflanzen, Pflanzmaßnahmen, Bewässerungssysteme, Fertigstellungspflege sowie die Nebenkosten für eine fachliche Planung und Betreuung. Mit der Förderung werden freiwillige Maßnahmen bis voraussichtlich Ende 2026 bezuschusst, die über die Hamburgische Investitions- und Förderbank beantragt und ausgezahlt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 € je Bauwerk.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen an Neu- und Bestandsbauten
  • Maßnahmen ab 1.000 € Baukosten
  • vorbereitende Maßnahmen, soweit sie für die nachfolgende Maßnahme die Voraussetzungen 
  • schaffen, wie das Entfernen von Bodenbelägen oder Verlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen.
  • Bodenaufbereitung bzw. Bodenaustausch
  • Rankhilfen und Pergolen
  • Wandgebundene Fassadenbegrünungssysteme ab 10 m²
  • Bodengebundene Fassadenbegrünung
  • Kleinkörbe, Kübelbegrünung, soweit sie für eine Fassadenbegrünung notwendig und angemessen sind.
  • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen
  • Bewässerungssysteme und Regenwasserspeicher
  • die Kosten für Fertigstellungspflege während der ersten 2 Jahre.
  • Nebenkosten, die für die fachliche Betreuung der Maßnahmen anfallen, z. B. die Kosten für 
  • Planung, Bauleitung, Prüfung oder Beratung (Die Aufwendungen dürfen 15 % der als förderfähig anerkannten Kosten nicht übersteigen).
  • Eigenleistungen werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsarchitekt/-bauer/Architekt (Gesellenbrief/Diplom/Bachelor/Master) mit bis zu 60 % der Materialkosten gefördert.

In der Veröffentlichung „Handbuch Grüne Wände“ werden für Hamburger Standortverhältnisse geeignete Pflanzen aufgelistet.

Wer von der Förderung profitieren möchte, kann sich kostenlos an die Hamburger Energielotsen oder die Hamburgische Investitions- und Förderbank wenden, die bei allen Fragen zur Förderung berät und beim Antragsverfahren begleitet. Alle Details zur Förderung von Fassadenbegrünung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Weitere Infos und Antragsformulare bei der IFBHH.

Wer kann die Förderung beantragen?

Anträge können von Eigentümerinnen und Eigentümern oder Erbbauberechtigten gestellt werden.

Sie haben Fragen zur Förderung?

Hier beantworten wir Ihnen die häufig gestellten Fragen zur Hamburger Gründachförderung erweitert um begrünte Fassaden.

Download

Fassadenguide

Handbuch Grüne Wände

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Innere Stadt bis zum 2. Grünen Ring

Hamburger Gründachförderung - Karte PLUS Förderung

Übersichtskarte für den Bereich der Inneren Stadt und der gesondert abgegrenzte Bereich Bergedorfs für die Förderung nach Gebäudebegrünung PLUS der Förderrichtlinie für die Herstellung von Dachbegrünung und begrünten Fassaden.