Bei mehr als 35 neuen Stellplätzen wird Photovoltaik Pflicht
Regenerative Quellen nutzen und die Energiewende voranbringen: In Hamburg gilt seit 2024 eine PV-Pflicht für neu errichtete oder erweiterte Stellplatzanlagen, um fossile Energieträger mehr und mehr zu ersetzen. Die Pflicht soll für alle offenen Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellflächen gelten. Positiver Nebeneffekt: Neben dem Gewinn für die Umwelt, stehen Autos künftig geschützt vor Sonne und Regen.
Mindestgröße: 40 Prozent der Stellplätze
Das Gesetz sieht vor, dass mindestens 40 Prozent der geeigneten Stellplatzfläche mit Photovoltaikmodulen überdacht werden müssen. Wenn gleichzeitig neben dem Parkplatz ein neues Gebäude entsteht, kann die PV-Anlage alternativ auch auf dem Dach oder an der Gebäudehülle montiert werden. In diesem Fall müssen jedoch ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Denn für Neubauten gilt es ohnehin die Pflicht, mindestens 30 Prozent der Dachfläche zur Erzeugung von Sonnenstrom zu nutzen. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach muss dann also entsprechend größer geplant werden.
Stellplätze entlang öffentlichen Straßen sind ausgenommen
In bestimmten Fällen müssen oberhalb von Stellplätzen PV-Anlagen nicht installiert werden. Ausgenommen sind zum Beispiel Stellplätze entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen. Die Pflicht werde auch dann nicht gelten, wenn PV-Anlagen wirtschaftlich nicht vertretbar oder technisch nicht möglich sind – etwa, wenn die Statik des Untergrunds für eine Photovoltaikanlage nicht ausreicht. Auch öffentlich-rechtliche Vorschriften könnten gegen die Installation von Photovoltaikmodulen sprechen, zum Beispiel wenn Festsetzungen im Bebauungsplan entgegenstehen.
Weitere Informationen zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz finden Sie hier. Details zur Photovoltaikpflicht finden Sie in unseren FAQs.