Ab dem 01. Januar 2027 schreibt das Hamburgische Klimaschutzgesetz (§16 HmbKliSchG) eine Solargründachpflicht für Neubauten und Bestandsgebäuden bei Dachsanierungen vor. Damit wird Hamburg bundesweit Vorreiter bei der Kombination von Photovoltaik und Dachbegrünung. Ziel ist es, Klimaschutz und Klimaanpassung intelligent zu verbinden: Solargründächer erzeugen erneuerbare Energie, verbessern das Mikroklima, reduzieren Hitze und Starkregenfolgen und fördern die Biodiversität.
Die Vorteile von Gründächern in Kombination mit PV-Dachanlagen liegen auf der Hand: Sie bieten eine gelungene Synthese von Ökologie und Ökonomie. Neben den positiven Umwelteffekten trägt die Kühlwirkung eines begrünten Daches dazu bei, die Leistung der darüber installierten PV-Anlage an heißen Sommertagen zu steigern.
In ihrem Neubauprojekt Hammer Baum im Hamburger Stadtteil Hamm hat die Wohnungsgenossenschaft von 1904 eG eine nachhaltige Stromerzeugung aus der Photovoltaikanlage mit einer Dachbegrünung kombiniert.
- Dachfläche: Flachdach, 1.032 m²
- Begrünungsart: extensive Dachbegrünung, dadurch wurzelbare Aufbaudicke 12 cm, Mischung von verschiedenen Sedum-Arten
- Bewässerung: nein
- Planung: Huke-Schubert Berge Architekten PartG mbH Ausführug: Peter Bendig & Söhne GmbH
- Die Dachbegrünung trägt zur Verbesserung des Stadtklimas bei und schützt das Dach vor Witterungseinflüssen, speichert den Niederschlag und sorgt für ein angenehmeres Mikroklima.
- PV-Komponenten: 94.58 kWp als Leistung aufgeteilt auf 291 Module, Fläche: 490 m2, Neigung: 15°