Ab dem 1. Januar 2027 schreibt das Hamburgische Klimaschutzgesetz (§16 HmbKliSchG) eine Solargründachpflicht für Neubauten und Bestandsgebäuden bei Dachsanierungen vor. Damit wird Hamburg bundesweit Vorreiter bei der Kombination von Photovoltaik und Dachbegrünung. Ziel ist es, Klimaschutz und Klimaanpassung intelligent zu verbinden: Solargründächer erzeugen erneuerbare Energie, verbessern das Mikroklima, reduzieren Hitze und Starkregenfolgen und fördern die Biodiversität.
Der Expertenkreis stellt die rechtlichen Anforderungen vor: Welche Vorgaben gelten ab 2027? Ergänzend zeigen Praxisbeispiele aus Hamburg, wie die doppelte Nutzung von Dachflächen funktioniert und welche technischen Lösungen sich bewährt haben.
Teilnahme: Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenfrei.
Zielgruppe: Diese Veranstaltung richtet sich vorwiegend an Fachleute und Expertinnen und Experten.
Fortbildungsanerkennung: Die Fortbildungspunkte für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste sind beantragt.
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt unter dem folgenden Link: https://seminare-live.de/seminar/solargruendaecher-2027/
Achten Sie bei der Anmeldung bitte darauf, Ihren Namen vollständig mit Vor- und Nachnamen anzugeben, da dieser dann genau so in der Teilnahmebescheinigung angegeben wird.
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