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Neue Heizung

In Hamburg sind erneuerbare Energien Pflicht

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Viele Menschen in Hamburg stellen sich die Heizungsfrage: Muss ich meine Anlage erneuern? Wie hoch ist der Pflichtanteil für erneuerbare Energien? Welche gesetzlichen Vorschriften gelten? Ein Überblick.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
Adobe Stock / Radekcho-ki-generiert

Runter mit den Emissionen, das ist beim Heizen besonders wichtig. Denn ein Viertel der gesamten Hamburger CO2-Emissionen entfallen auf Heizen und Warmwasser. Ziel ist es, Gas, Kohle und Öl schrittweise zu ersetzen. Ebenso maßgeblich ist die Einsparung der Gebäudewärme durch Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Nur mit einem entschiedenen Umsteuern schafft Hamburg die Wärmewende. Deshalb setzen wir beim Heizen konsequent auf erneuerbare Energien. Wie hoch ihr Anteil beim Heizungstausch bzw. bei Neubauten sein muss, geben zwei Gesetze vor: Das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft auch Heizungsgesetz genannt. Wie die jeweiligen Regeln der Erneuerbare-Energien-Pflicht ineinandergreifen erfahren Sie hier.

Überblick: Pflichtanteile erneuerbarer Energien

Pflichtanteil an erneuerbaren Energien heute

Pflichtanteil an erneuerbaren Energien ab spätestens 30.06.2026

Heizungstausch in einem Bestandsgebäude

15 Prozent*

Grundlage: Hamburgisches Klimaschutzgesetz

65 Prozent

Grundlage: Gebäudeenergiegesetz

Neue Heizung in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten

Bei Einbau einer Gas- oder Ölheizung zu beachten**

65 Prozent

Grundlage: Gebäudeenergiegesetz

Neue Heizung in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten

65 Prozent

Grundlage: Gebäudeenergiegesetz

65 Prozent

Grundlage: Gebäudeenergiegesetz


* Bei Einbau einer Gas- oder Ölheizung: Mit dem Gebäudeenergiegesetz sind zusätzlich höhere Biogasanteile ab 2035 einzuhalten.
** Mit dem Gebäudeenergiegesetz sind 15 Prozent erneuerbare Brennstoffe ab 2029 Pflicht, ab 2035 sind 30 Prozent einzuhalten.
Weitere Hinweise zur Heizungstechnik

Heizung im Bestandsgebäude: 15 Prozent erneuerbare Wärme sind heute Pflicht 

Wie viel grüne Wärme ist bei einem Heizungstausch in Hamburger Gebäuden vorgeschrieben? Wenn Sie heute Ihre Heizung erneuern, müssen Sie mindestens 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen decken. So sieht es das Hamburgische Klimaschutzgesetz seit 2021 vor. Die Erneuerbare-Energien-Pflicht gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern sind ausgenommen, auf sie kommen jedoch mit dem Gebäudeenergiegesetz ab 2024 Änderungen zu. Details dazu finden Sie in unseren FAQ.  

Ab spätestens Ende Juni 2026 steigt der Anteil bei einem Heizungstausch auf 65 Prozent, denn ab dann wird das Gebäudeenergiegesetz mit seinen höheren Anforderungen wirksam.

Funktionierende Gas- oder Ölheizung muss nicht ersetzt werden

Wichtig zu wissen: Niemand muss eine funktionierende Gas- oder Ölheizung austauschen, kaputte Heizungen dürfen auch repariert werden. Ausgenommen sind alte, besonders ineffiziente Anlagen. Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen – von wenigen Ausnahmen in den §§ 71, 72 GEG abgesehen – ersetzt werden. Und wie heizen Sie künftig am besten? Hinweise gibt zukünftig die kommunale Wärmeplanung, die für jedes Haus deutlich machen soll, welche Heizungstechnik dort möglich sein kann. 

65 Prozent erneuerbare Energien sind in Neubauten in Neubaugebieten vorgesehen

Die Vorschriften im Gebäudeenergiegesetz für Neubauten sind abhängig vom Standort. Ab 2024 müssen neue Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Anders ist die Lage zum Beispiel in Baulücken. Wird ein Haus außerhalb eines Neubaugebiets gebaut, gilt für Gas- oder Ölheizungen eine Pflicht zur stufenweise ansteigenden Nutzung von erneuerbarer Energie. Ab 2029 sind für diese Heizungen, die bereits ab Anfang 2024 installiert worden sind, 15 Prozent Biomethan bzw. Bioöl einzusetzen, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent.

Spätestens ab dem 1. Juli 2026 werden die höheren Anforderungen des Heizungsgesetzes wirksam – jeder Neubau muss dann unabhängig vom Standort 65 Prozent erneuerbare Energien nach Heizungsinstallation nachweisen.

Neue Heizung: Hamburger:innen haben die Wahl

Mit welcher Heizungstechnik klimafreundlich geheizt wird, das entscheiden die Gebäudeeigentümer:innen auf Basis der Gegebenheiten vor Ort. Nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten ist der Anschluss an ein Wärmenetz empfehlenswert. Ist das nicht machbar, sind die Installation einer Wärmepumpe, danach der Einbau einer solarthermischen Anlage oder dann der Einsatz einer Solarthermie- oder Wärmepumpen-Hybridheizung in Kombination mit einem Brennwertkessel zu prüfen. Eine Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse ist rechtlich grundsätzlich möglich, wegen steigender Kosten birgt es jedoch etwaige Risiken.

Die Aufstellung der Priorisierung bei der EE-Wärmepflicht
BUKEA / LGV (Grafik)


Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
BMWK – Jetzt umsteigen auf klimafreundliche Wärme!
energiewechsel.de – Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)