Solargründächer vereinen Klimaschutz und Klimawandel: Sie sind Energielieferant, halten Regen zurück, tragen zur Diversität von Pflanzen und Tieren bei, kühlen das Haus und steigern den Wert Ihrer Immobilie. Denn dass Solargründächer auch wirtschaftlich sind, zeigt ein von der BUKEA in Auftrag gegebenes Gutachten des Fraunhofer-Instituts für solare Energiesysteme (Fraunhofer-ISE) und des Bundesverbandes Gebäudegrün (BuGG). Dieses bildet die Grundlage für die ab 2027 geltende Solargründachpflicht (§ 16 Abs. 4 Hamburgisches Klimaschutzgesetz), die aktuell rechtskonform finalisiert wird.
In diesem Gutachten wurden umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Solargründächer, PV-Dächer (ohne Gründach) und Gründächer im Vergleich zu Schwarzdächern (frei bewittertes Foliendach) erarbeitet und geprüft, ob diese im Sinne des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes wirtschaftlich vertretbar sind.
Ergebnisse des Gutachtens
- PV-Anlagen: Sind für alle betrachteten Dachgrößen wirtschaftlich.
- Solargründächer: Ab einer Dachfläche von 100 Quadratmetern wirtschaftlich vertretbar.
- Gründächer: Führen zu Kosteneinsparungen durch verlängerte Lebensdauer der Dachabdichtung und vermiedene Baukosten für Entwässerungssysteme.
Fazit
Die Kombination von PV-Anlagen und Dachbegrünung erhöht die Nutzung der Dachflächen, unterstützt sowohl den Klimaschutz als auch die Klimaanpassung und trägt damit zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Hamburg bei.
Höhere Förderung für Gründächer mit Solarmodulen
Weil Pflanzen viele Pluspunkte für das Stadtklima haben, fördert die Stadt Hamburg schon lange grüne Dächer und Fassaden. Der Zuschuss liegt bei etwa 30 bis 60 Prozent der Herstellungskosten. Wer Pflanzen und Solarkraft kombiniert, kann über die Hamburger Gründachförderung einen Zuschuss für die Aufständerung der Solarmodule erhalten. Weiterer Vorteil: Die Niederschlagswassergebühr sinkt, weil Gründächer jede Menge Regenwasser aufnehmen. Von einer Förderung können alle Menschen in Hamburg profitieren, die ihr Dach bereits vor der gesetzlichen Pflicht – also bis Ende 2026, mit Begrünung und aufgeständerten Solarmodulen ausrüsten. Anträge dafür stellen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.
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Link zum Gutachten
Das Gutachten finden Sie im Transparenzportal hier.
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