An welchen Balkonen kann eine Solaranlage angebracht werden?
Den besten Platz für Ihr Balkonkraftwerk sollten Sie vor dem Kauf bestimmen. Wenn der Balkon nach Süden ausgerichtet ist, kann eine Solaranlage den höchsten Ertrag erzielen. Balkone, die nach Osten oder Westen ausgerichtet sind, bieten sich aber ebenfalls an. Sie können mehr Strom produzieren, wenn das Modul nicht senkrecht, sondern schräg zur Sonne aufgehängt wird. Bedenken Sie, dass im Winter die Sonne tiefer steht und die Schatten länger sind. Wohnen Sie in einem Haus, das unter Denkmalschutz steht? In der Praxishilfe Denkmalpflege finden Sie mehr Informationen dazu, welche Möglichkeiten Sie haben.
Was kostet ein Balkonkraftwerk?
Seit 2024 liegt die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke bei 800 Watt. Wenn Sie eine Mini-Solaranlage mit 800 Watt Leistung kaufen möchten, müssen Sie mit einer Investition von etwa 450 bis 800 Euro rechnen, inklusive Wechselrichter, Kabel und zwei Modulen. Eine Anlage mit 400 Watt bekommen Sie schon für 200 Euro. Hinzu kommen jeweils die Kosten für die Installation. Für Single-Haushalte genügt diese Leistung meistens. Die Ausgaben haben sich nach etwa fünf bis zehn Jahren amortisiert.
Solidarische Balkonkraftwerke erhalten Sie über SoliSolar. Durch eine gemeinschaftliche Bestellung können günstigere Preis erreicht und gegebenenfalls die Anschaffung für weniger solvente Mitglieder mitfinanziert werden.
Muss die Vermieterin oder der Vermieter der Mini-PV-Anlage zustimmen?
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter und die Eigentümergemeinschaft haben zwar ein Mitspracherecht, wenn es um die Anbringung eines Steckersolargeräts am Haus geht – für eine Ablehnung braucht es jedoch einen triftigen Grund. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter in Ihre Pläne einweihen.
Wie viel Strom kann ein Balkonkraftwerk erzeugen?
Mit jeder Kilowattstunde, die Sie selbst erzeugen, sparen Sie Geld. Die maximale Leistung von 800 Watt von Balkonkraftwerken genügt in der Regel nicht, um Ihren kompletten Strombedarf zu decken. Doch Geräte, die durchgehend laufen, wie beispielsweise der Kühlschrank, können damit versorgt werden. Laut einer im Juni 2024 veröffentlichten Studie rechnen sie sich durchschnittlich ab einer Betriebsdauer von drei bis sechs Jahren.
Welche Vorschriften gibt es?
Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk beim vereinfachten Anmeldeverfahren ohne Vergütungsanspruch lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist dann nicht mehr erforderlich.
Für das vereinfachte Anmeldeverfahren gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Wechselrichter der steckerfertigen PV-Anlage darf die Grenze von 800 Voltampere nicht überschreiten.
- Die installierte Leistung der Module an einer Entnahmestelle (also hinter einem Stromzähler) darf maximal 2.000 Watt betragen.
- Eventuell eingespeiste Mengen ins öffentliche Stromnetz sollen nicht vergütet werden.
Einer dieser Punkte trifft bei Ihnen nicht zu? Dann müssen Sie das herkömmliche Anmeldeverfahren über das Hausanschluss-Portal bei Stromnetz Hamburg nutzen.
Wenn Sie noch einen alten Zähler haben, können Sie diesen zunächst weiter verwenden. Er dreht sich dann rückwärts, wenn Strom aus Ihrer Mini-Solaranlage ins Netz fließt. Sollte bei Ihnen ein Zählerwechsel erforderlich sein, baut Stromnetz Hamburg einen Zwei-Richtungszähler bei Ihnen ein. Darüber informiert Sie Stromnetz Hamburg. Sie müssen beim vereinfachten Anmeldeverfahren keinen Zählerwechsel beauftragen.
Welche Versicherungen sind für Mini-PV-Anlagen relevant?
In den meisten Fällen sind Mini-PV-Anlagen über die Hausratversicherung gegen Feuer und Leitungswasser mitversichert. Schauen Sie in Ihrem Vertrag nach oder wenden Sie sich an Ihre Versicherung. Denn eine Balkonanlage kann den Wert Ihres Hausrats und damit auch die Versicherungssumme erhöhen.
Wenn die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist und über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden soll, wenden Sie sich an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Eventuell ist eine Anpassung der Wohngebäudeversicherung notwendig.
Wenn sich beispielsweise bei einem Sturm ein Modul Ihrer Mini-Photovoltaikanlage löst und das parkende Auto Ihrer Nachbarin oder Ihres Nachbarn beschädigt, springt in der Regel Ihre private Haftpflicht ein. Die Versicherung kommt nicht nur für Sachschäden auf, die Ihr Balkonkraftwerk an fremdem Eigentum verursacht, sondern auch für Personen- und Vermögensschäden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Balkon-PV-Anlage fachgerecht installiert wurde. Bei Vorsatz und auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung beraten.